Römischer Katechismus — Kapitel 32: Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Kapitel 32: Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 1. Wichtigkeit der Unterweisung ueber diese beiden Gebote — Es ist zunaechst zu bemerken, dass diese beiden Vorschriften, die als letzte in der Reihenfolge gegeben wurden, einen allgemeinen Grundsatz fuer die Beachtung aller uebrigen liefern. Was in diesen beiden geboten wird, laeuft darauf hinaus, dass wir, wenn wir die vorhergehenden Vorschriften des Gesetzes beachten wollen, besonders darauf achten muessen, nicht zu begehren. Denn wer nicht begehrt, zufrieden mit dem, was er hat, wird nicht wuenschen, was anderen gehoert, sondern sich an ihrem Wohlergehen freuen, dem unsterblichen Gott die Ehre geben, ihm grenzenlosen Dank darbringen und den Sabbat halten, das heisst, bestaendige Ruhe geniessen, und seine Vorgesetzten achten. Kurz, er wird keinem Menschen schaden durch Wort oder Tat oder anderweitig; denn die Wurzel alles Boesen ist die Begierde, die ihre ungluecklichen Opfer in jede Art von Verbrechen und Bosheit stuertzt. Diese Ueberlegungen im Sinn behaltend, sollte der Seelsorger um so fleissiger sein in der Erklaerung dieses Gebotes und die Glaeubigen um so bereitwilliger, seine Unterweisung zu hoeren.

Abschnitt 2. Warum diese beiden Gebote hier zusammen erklaert werden — Wir haben diese beiden Gebote vereinigt, weil, da ihr Gegenstand aehnlich ist, sie zusammen behandelt werden koennen. Der Seelsorger kann sie jedoch entweder zusammen oder getrennt erklaeren, je nachdem er es fuer seine Ermahnungen und Belehrungen wirksamer haelt. Wenn er jedoch die Darlegung des Dekalogs unternommen hat, sollte er aufzeigen, worin diese beiden Gebote sich unterscheiden und wie sich die eine Begierde von der anderen unterscheidet — ein Unterschied, den der heilige Augustinus in seinem Buch der Fragen zum Buch Exodus bemerkt. Die eine Begierde zielt nur auf Nutzen und Gewinn ab, die andere auf unerlaubte Lust und verbrecherisches Vergnuegen. Wer zum Beispiel einen Acker oder ein Haus begehrt, strebt eher nach Gewinn als nach Vergnuegen, waehrend derjenige, der die Frau eines anderen Mannes begehrt, einem Verlangen nach Vergnuegen nachgibt, nicht nach Gewinn.

Abschnitt 3. Notwendigkeit der Verkuendigung dieser beiden Gebote — Die Verkuendigung dieser beiden Gebote war aus zwei Gruenden notwendig. Der erste ist, das sechste und siebte Gebot zu erklaeren. Die Vernunft allein zeigt, dass das Verbot des Ehebruchs auch das Verlangen nach der Frau eines anderen Mannes verbietet, denn waere das Verlangen erlaubt, muesste auch seine Befriedigung erlaubt sein; dennoch konnten viele der Juden, verblendet durch die Suende, nicht dazu gebracht werden zu glauben, dass solche Begierden von Gott verboten seien. Ja, selbst nachdem das Gesetz verkuendet und bekannt geworden war, verharrten viele, die sich als seine Ausleger bezeichneten, in demselben Irrtum, wie wir aus diesen Worten unseres Herrn erfahren, die beim heiligen Matthaeus aufgezeichnet sind: Ihr habt gehoert, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch usw.

Abschnitt 4. Der zweite Grund fuer die Verkuendigung dieser beiden Gebote ist, dass sie ausdruecklich und in klaren Worten einige Dinge verbieten, die das sechste und siebte Gebot nicht ausdruecklich verbieten. Das siebte Gebot zum Beispiel verbietet ein ungerechtes Verlangen oder einen ungerechten Versuch, sich anzueignen, was einem anderen gehoert; dieses Gebot aber verbietet darueber hinaus, es auch nur in irgendeiner Weise zu begehren, selbst wenn man es gerecht und rechtmaessig erwerben koennte, falls wir voraussehen, dass unser Naechster durch einen solchen Erwerb einen Schaden erleiden wuerde.

Abschnitt 5. Diese beiden Gebote lehren Gottes Liebe zu uns und unsere Beduerfigkeit ihm gegenueber — Bevor wir aber zur Darlegung der Gebote kommen, sind die Glaeubigen zunaechst darauf hinzuweisen, dass uns durch dieses Gesetz gelehrt wird, nicht nur unsere ungeordneten Begierden zu zuegeln, sondern auch die grenzenlose Liebe Gottes zu uns zu erkennen.

Abschnitt 6. Durch die vorhergehenden Gebote hatte Gott uns gleichsam mit Schutzwaellen umgeben und uns und das Unsrige gegen jede Art von Schaedigung gesichert; aber durch die Hinzufuegung dieser beiden Gebote beabsichtigte er hauptsaechlich, uns vor dem Schaden zu bewahren, den wir uns selbst durch die Nachgiebigkeit gegenueber ungeordneten Begierden zufuegen koennten, wie es leicht geschehen wuerde, wenn es uns freistaende, alles unterschiedslos zu begehren. Durch dieses Gesetz also, das zu begehren verbietet, hat Gott gewissermassen die Schaerfe der Begierde abgestumpft, die zu jeder Art von Boeswilligkeit aufstachelt, so dass kraft seines Gebotes diese Begierden einigermassen vermindert werden und wir selbst, befreit von der laestigen Aufdringlichkeit der Leidenschaften, mehr Zeit der Erfuellung der zahlreichen und wichtigen Pflichten der Froemmigkeit und Religion widmen koennen, die wir Gott schulden.

Abschnitt 7. Dies ist auch nicht die einzige Unterweisung, die wir aus diesen Geboten ableiten. Sie lehren uns auch, dass das goettliche Gesetz nicht nur durch die aeussere Erfuellung der Pflichten beachtet werden muss, sondern auch durch die innere Zustimmung des Herzens. Zwischen goettlichen und menschlichen Gesetzen besteht also dieser Unterschied: Die menschlichen Gesetze werden durch eine aeussere Befolgung allein erfuellt, waehrend die Gesetze Gottes, da er das Herz liest, Reinheit des Herzens, aufrichtige und unbefleckte Lauterkeit der Seele erfordern.

Abschnitt 8. Das Gesetz Gottes ist daher gleichsam ein Spiegel, in dem wir die Verderbnis unserer eigenen Natur erblicken; und daher diese Worte des Apostels: Ich haette die Begierde nicht erkannt, wenn das Gesetz nicht gesagt haette: Du sollst nicht begehren. Die Begierde, die der Zunder der Suende ist und die aus der Suende hervorging, ist unserer gefallenen Natur stets innewohnend; aus ihr erkennen wir, dass wir in Suende geboren wurden, und darum fliehen wir demuetig um Hilfe zu dem, der allein die Flecken der Suende tilgen kann.

Abschnitt 9. Zwei Teile dieser Gebote — Gemeinsam mit den anderen Geboten sind diese beiden teils gebietend, teils verbietend.

Abschnitt 10. "Du sollst nicht begehren" — Was den verbietenden Teil betrifft, sollte der Seelsorger erklaeren, welche Art von Begierde durch dieses Gesetz verboten wird, damit nicht einige das fuer suendhaft halten, was nicht suendhaft ist.

Abschnitt 11. Welche Art von Begierde nicht verboten ist — Solcher Art ist die Begierde des Geistes gegen das Fleisch; oder jene, die David so inbruenstig ersehnte, naemlich allezeit nach den Satzungen Gottes zu verlangen.

Abschnitt 12. Die Begierde ist also eine gewisse Regung und ein Antrieb der Seele, der die Menschen zum Verlangen nach Vergnuegungen draengt, die sie nicht wirklich geniessen. Wie die anderen Regungen der Seele nicht immer suendhaft sind, so ist auch der Antrieb der Begierde nicht immer lasterhaft. Es ist zum Beispiel nicht suendhaft, Speise und Trank zu begehren; wenn es kalt ist, Waerme zu wuenschen; wenn es warm ist, sich Kuehlung zu wuenschen. Diese erlaubte Art der Begierde wurde von dem Urheber der Natur in uns gelegt; aber infolge der Suende unserer ersten Eltern ueberschritt sie die von der Natur vorgeschriebenen Grenzen und wurde so verdorben, dass sie haeufig zum Verlangen nach Dingen anregt, die dem Geist und der Vernunft widersprechen.

Abschnitt 13. Wenn sie jedoch wohlgeordnet ist und in gehoerenden Grenzen gehalten wird, ist sie oft noch die Quelle nicht geringen Vorteils. Erstens fuehrt sie uns dazu, Gott bestaendig anzuflehen und ihn demutig um die Dinge zu bitten, die wir am meisten begehren. Das Gebet ist der Dolmetscher unserer Wuensche; und wenn diese erlaubte Begierde nicht in uns waere, waere das Gebet in der Kirche Gottes weit weniger haeufig. Sie laesst uns auch die Gaben Gottes hoeher schaetzen; denn je sehnlicher wir etwas begehren, desto teurer und angenehmer wird uns sein Besitz sein. Schliesslich vermehrt die Befriedigung, die wir aus dem Erwerb des ersehnten Gutes empfangen, die Innigkeit unserer Dankbarkeit gegenueber Gott.

Abschnitt 14. Wenn es also bisweilen erlaubt ist zu begehren, muss eingeraeumt werden, dass nicht jede Art von Begierde verboten ist. Der heilige Paulus sagt zwar, dass die Begierde Suende sei; aber seine Worte sind in demselben Sinn zu verstehen wie die des Mose, den er anfuehrt, wie der Apostel selbst erklaert, wenn er sie in seinem Brief an die Galater die Begierde des Fleisches nennt; denn er sagt: Wandelt im Geiste, und ihr werdet die Begierden des Fleisches nicht erfuellen.

Abschnitt 15. Daher ist jene natuerliche, wohlgeordnete Begierde, die ihre gebuehrenden Grenzen nicht ueberschreitet, nicht verboten; noch weniger verbieten diese Gebote jenes geistliche Verlangen des tugendhaften Gemuets, das uns antreibt, nach Dingen zu verlangen, die wider das Fleisch streiten, denn die Heilige Schrift selbst ermahnt uns zu solchem Verlangen: Begehret meine Worte; Kommt zu mir, alle, die ihr mich begehrt.

Abschnitt 16. Welche Art von Begierde hier verboten ist — Nicht also das blosse Vermögen des Verlangens, das sich entweder auf einen guten oder einen boesen Gegenstand richten kann, wird durch diese Gebote verboten; es ist die Nachgiebigkeit gegenueber dem boesen Verlangen, das die Begierde des Fleisches und der Zunder der Suende genannt wird und das, wenn es von der Zustimmung des Willens begleitet ist, stets suendhaft ist. Daher ist nur jene Begehrlichkeit verboten, die der Apostel die Begierde des Fleisches nennt, das heisst jene Regungen des Verlangens, die den Geboten der Vernunft zuwiderlaufen und die von Gott vorgeschriebenen Grenzen ueberschreiten.

Abschnitt 17. Zwei Arten suendhafter Begierde — Diese Art der Begehrlichkeit wird verurteilt, entweder weil sie Boeses begehrt, wie Ehebruch, Trunkenheit, Mord und aehnliche schwere Verbrechen, von denen der Apostel sagt: Lasst uns nicht nach boesen Dingen begehren, wie auch jene begehrten; oder weil, obwohl die Gegenstaende an sich nicht schlecht sein moegen, dennoch ein anderer Grund vorliegt, der es falsch macht, sie zu begehren, wie zum Beispiel wenn Gott oder seine Kirche ihren Besitz verbieten; denn es ist uns nicht erlaubt, Dinge zu begehren, die zu besitzen gaenzlich unerlaubt ist. So war es im Alten Gesetz mit dem Gold und Silber, aus dem Goetzenbilder gefertigt wurden, und das der Herr im Buch Deuteronomium jedem zu begehren verbot.

Abschnitt 18. Ein weiterer Grund, warum diese Art lasterhafter Begierde verurteilt wird, ist, dass sie das zum Gegenstand hat, was einem anderen gehoert, wie ein Haus, eine Magd, ein Feld, eine Ehefrau, ein Ochse, ein Esel und viele andere Dinge, die zu begehren das Gesetz Gottes uns verbietet, einfach weil sie einem anderen gehoeren. Das Verlangen nach solchen Dingen ist, wenn man ihm zustimmt, verbrecherisch und wird unter die schwersten Suenden gezaehlt. Denn die Suende wird in dem Augenblick begangen, da die Seele, dem Antrieb verdorbener Begierden nachgebend, an boesen Dingen Gefallen findet und ihnen entweder zustimmt oder ihnen nicht widersteht, wie der heilige Jakobus, der Anfang und Fortgang der Suende aufzeigend, lehrt, wenn er sagt: Ein jeder wird versucht, von seiner eigenen Begierde gereizt und gelockt; wenn dann die Begierde empfangen hat, gebiert sie die Suende; die Suende aber, wenn sie vollendet ist, gebiert den Tod.

Abschnitt 19. Wenn also das Gesetz sagt: Du sollst nicht begehren, bedeutet es, dass wir nicht begehren sollen, was anderen gehoert. Der Durst nach dem, was anderen gehoert, ist heftig und unersaettlich; denn es steht geschrieben: Der Habgierige wird nicht durch Geld gesaettigt werden; und von einem solchen sagt Isaias: Wehe euch, die ihr Haus an Haus reiht und Feld an Feld fuegt.

Abschnitt 20. Die verschiedenen Gegenstaende, die zu begehren uns verboten ist — Eine einzelne Erklaerung jedes der Worte, in denen dieses Gebot ausgedrueckt ist, wird es leichter machen, die Haesslichkeit und Schwere dieser Suende zu verstehen.

Abschnitt 21. Das Haus deines Naechsten — Der Seelsorger sollte daher lehren, dass unter dem Wort Haus nicht nur die Wohnung zu verstehen ist, in der wir leben, sondern unser gesamtes Eigentum, wie wir es aus dem Gebrauch und der Gepflogenheit der heiligen Schriftsteller kennen. So bedeutet es, wenn es im Buch Exodus heisst, der Herr habe den Hebammen Haeuser gebaut, dass er ihren Zustand und ihre Verhaeltnisse verbesserte.

Abschnitt 22. Aus dieser Auslegung erkennen wir also, dass es uns verboten ist, ein eifriges Verlangen nach Reichtum zu naehren oder andere um ihren Wohlstand, ihre Macht oder ihren Rang zu beneiden; sondern im Gegenteil sollen wir mit unserem eigenen Stand zufrieden sein, sei er hoch oder niedrig. Ferner ist es verboten, den Ruhm anderer zu begehren, da auch der Ruhm unter dem Wort Haus begriffen ist.

Abschnitt 23. "Noch seinen Ochsen, noch seinen Esel" — Die Worte, die folgen: noch seinen Ochsen, noch seinen Esel, lehren uns, dass es nicht nur unerlaubt ist, Dinge von groesserem Wert zu begehren, wie ein Haus, Rang, Ruhm, weil sie anderen gehoeren; sondern auch Dinge von geringem Wert, welcher Art sie auch seien, belebte oder unbelebte.

Abschnitt 24. "Noch seinen Knecht" — Die Worte: noch seinen Knecht, kommen als Naechstes und schliessen Kriegsgefangene ebenso ein wie andere Sklaven, die zu begehren nicht mehr erlaubt ist als das uebrige Eigentum unseres Naechsten. Was die Freien betrifft, die freiwillig dienen, sei es fuer Lohn oder aus Zuneigung oder Ehrerbietung, so ist es unerlaubt, sie durch Worte, Hoffnungen, Versprechungen oder Belohnungen zu bestechen oder zu verleiten, unter irgendeinem Vorwand, diejenigen zu verlassen, in deren Dienst sie sich freiwillig begeben haben; ja mehr noch: wenn sie vor Ablauf ihrer Vertragszeit ihre Arbeitgeber verlassen, sollen sie auf die Autoritaet dieses Gebotes hin ermahnt werden, auf jeden Fall zu ihnen zurueckzukehren.

Abschnitt 25. "Deines Naechsten" — Das Wort Naechster wird in diesem Gebot erwaehnt, um die Bosheit derjenigen zu kennzeichnen, die gewohnheitsmaessig die Laendereien, Haeuser und dergleichen begehren, die in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft liegen; denn die Nachbarschaft, die der Freundschaft foerderlich sein sollte, wird durch die Habsucht von einer Quelle der Liebe in eine Ursache des Hasses verwandelt.

Abschnitt 26. Zum Verkauf stehende Gueter sind nicht unter dieses Verbot eingeschlossen — Dieses Gebot wird aber keineswegs von denen uebertreten, die zu einem angemessenen Preis von einem Nachbarn die Gueter zu kaufen wuenschen oder tatsaechlich gekauft haben, die er zum Verkauf anbietet. Anstatt ihm Schaden zuzufuegen, helfen sie im Gegenteil ihrem Naechsten sehr, denn fuer ihn wird das Geld viel bequemer und nuetzlicher sein als die Waren, die er verkauft.

Abschnitt 27. "Seine Frau" — Auf das Gebot, das uns verbietet, die Gueter unseres Naechsten zu begehren, folgt ein weiteres, das uns verbietet, die Frau unseres Naechsten zu begehren — ein Gesetz, das nicht nur das verbrecherische Verlangen des Ehebrechers nach der Frau seines Naechsten verbietet, sondern sogar den Wunsch, sie zu heiraten. Denn in alter Zeit, als ein Scheidebrief erlaubt war, konnte es leicht geschehen, dass die von einem Ehemann Verstossene von einem anderen geheiratet wurde. Der Herr aber verbot das Begehren der Frau eines anderen, damit die Ehemaenner nicht verleitet wuerden, ihre Frauen zu verlassen, oder die Frauen sich ihren Ehemaennern gegenueber so schlecht betruegen, dass es noetig wuerde, sie fortzuschicken.

Abschnitt 28. Jetzt aber ist diese Suende schwerer, weil die Frau, obwohl von ihrem Ehemann getrennt, nicht von einem anderen geheiratet werden kann, bis der Ehemann gestorben ist. Wer also die Frau eines anderen Mannes begehrt, wird leicht von dieser Begierde zu einer anderen verfallen, denn er wird entweder den Tod des Ehemannes oder die Begehung des Ehebruchs wuenschen.

Abschnitt 29. Dasselbe Prinzip gilt auch fuer Frauen, die einem anderen verlobt sind. Auch sie zu begehren ist unerlaubt; und wer sich bemueht, ihre Verlobung zu brechen, verletzt eines der heiligsten Versprechen.

Abschnitt 30. Und wenn es gaenzlich unerlaubt ist, die verheiratete Frau eines anderen zu begehren, so ist es unter keinen Umstaenden recht, eine Jungfrau zur Ehe zu begehren, die der Religion und dem Dienst Gottes geweiht ist. Sollte aber jemand eine verheiratete Frau, die er fuer ledig haelt, zur Ehe begehren, und wuerde er sie nicht heiraten wollen, wenn er wuesste, dass sie einen lebenden Ehemann hat, so verletzt er dieses Gebot gewiss nicht. Pharao und Abimelech, wie die Schrift berichtet, wurden in diesen Irrtum gefuehrt; sie wuenschten Sara zu heiraten, weil sie sie fuer unverheiratet und fuer die Schwester, nicht die Frau Abrahams hielten.

Abschnitt 31. Losloesung vom Reichtum geboten — Um die Heilmittel bekannt zu machen, die geeignet sind, das Laster der Habsucht zu ueberwinden, sollte der Seelsorger den positiven Teil des Gebotes erklaeren, der darin besteht, dass wir, wenn Reichtum im Ueberfluss vorhanden ist, unser Herz nicht daran haengen, dass wir bereit sind, ihn um der Froemmigkeit und der Religion willen aufzuopfern, dass wir freudig zur Unterstuetzung der Armen beitragen und dass wir, wenn wir selbst arm sind, unsere Armut mit Geduld und Freude tragen. Und in der Tat, wenn wir mit unseren eigenen Guetern grosszuegig sind, werden wir in unseren eigenen Herzen das Verlangen nach dem, was anderen gehoert, ausloeschen.

Abschnitt 32. Was die Lobpreisungen der Armut und die Verachtung des Reichtums betrifft, wird der Seelsorger wenig Schwierigkeiten haben, reichlichen Stoff fuer die Unterweisung der Glaeubigen aus der Heiligen Schrift und den Werken der Vaeter zu sammeln.

Abschnitt 33. Das Verlangen nach himmlischen und geistlichen Dingen geboten — Ebenso verlangt dieses Gebot von uns, mit aller Inbrunst und allem Ernst unserer Seelen die Vollendung nicht unserer eigenen Wuensche, sondern des heiligen Willens Gottes zu begehren, wie er im Gebet des Herrn ausgedrueckt ist. Nun ist es sein Wille, dass wir hervorragend in der Heiligkeit werden; dass wir unsere Seelen rein und unbefleckt bewahren; dass wir jene Pflichten des Geistes und der Seele ueben, die der Sinnlichkeit entgegengesetzt sind; dass wir unsere zuegellosen Begierden bezwingen und unter der Fuehrung der Vernunft und des Geistes einen tugendhaften Lebenswandel aufnehmen; und dass wir schliesslich besonders jene Sinne im Zaum halten, die den Leidenschaften Nahrung liefern.

Abschnitt 34. Gedanken, die helfen, diese Gebote zu halten — Um das Feuer der Leidenschaft zu loeschen, wird es aeusserst wirksam befunden, sich die boesen Folgen ihrer Nachgiebigkeit vor Augen zu stellen.

Abschnitt 35. Unter diesen Uebeln ist das erste, dass durch den Gehorsam gegenueber dem Antrieb der Leidenschaft die Suende ungehinderte Herrschaft ueber die Seele gewinnt; daher mahnt uns der Apostel: So soll die Suende nicht herrschen in eurem sterblichen Leibe, so dass ihr seinen Begierden gehorcht. Wie der Widerstand gegen die Leidenschaften die Macht der Suende zerstoert, so vertreibt die Nachgiebigkeit gegenueber den Leidenschaften Gott aus seiner Herrschaft und setzt die Suende an seine Stelle.

Abschnitt 36. Ferner ist die Begierde, wie der heilige Jakobus lehrt, die Quelle, aus der jede Suende fliesst. Ebenso sagt der heilige Johannes: Alles, was in der Welt ist, ist die Begierde des Fleisches, die Begierde der Augen und der Hochmut des Lebens.

Abschnitt 37. Ein drittes Uebel der Sinnlichkeit ist, dass sie den Verstand verdunkelt. Von der Leidenschaft verblendet, kommt der Mensch dazu, alles, was er begehrt, fuer erlaubt und sogar fuer lobenswert zu halten.

Abschnitt 38. Schliesslich erstickt die Begierde den Samen des goettlichen Wortes, das von Gott, dem grossen Saemann, in unsere Seelen gesaet wurde. Einige, so steht beim heiligen Markus geschrieben, sind unter die Dornen gesaet; das sind die, welche das Wort hoeren, und die Sorgen der Welt und der Betrug des Reichtums und die Begierde nach anderen Dingen dringen ein und ersticken das Wort, und es bleibt fruchtlos.

Abschnitt 39. Hauptsaechliche Weisen, in denen diese beiden Gebote verletzt werden — Die mehr als andere Sklaven der Begierde sind, sollte der Seelsorger mit groesserem Eifer ermahnen, dieses Gebot zu beachten. Solche sind folgende: diejenigen, die ungehoerigen Vergnuegungen ergeben sind oder sich unmassig der Zerstreuung hingeben; Kaufleute, die sich Knappheit wuenschen und es nicht ertragen koennen, dass andere Kaeufer oder Verkaeufer sie daran hindern, teurer zu verkaufen oder billiger zu kaufen; diejenigen, die ihren Naechsten in Not sehen moechten, damit sie selbst beim Kaufen oder Verkaufen Vorteil ziehen koennen; Soldaten, die nach Krieg duersten, um sich mit Beute zu bereichern; Aerzte, die sich die Ausbreitung von Krankheiten wuenschen; Rechtsanwaelte, die sich eine grosse Zahl von Faellen und Rechtsstreitigkeiten wuenschen; und Handwerker, die aus Gier nach Gewinn sich eine Knappheit der Lebensnotwendigkeiten wuenschen, um ihre Gewinne zu steigern.

Abschnitt 40. Auch diejenigen suendigen schwer gegen dieses Gebot, die, weil sie neidisch auf das Lob und den Ruhm sind, die andere errungen haben, bestrebt sind, ihren guten Ruf in gewissem Masse zu beschaedigen, besonders wenn sie selbst traege und nichtsnutzige Personen sind; denn Ruhm und Ehre sind der Lohn der Tugend und des Fleisses, nicht der Traegheit und Faulheit.