Römischer Katechismus 32.17

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 17. Zwei Arten suendhafter Begierde — Diese Art der Begehrlichkeit wird verurteilt, entweder weil sie Boeses begehrt, wie Ehebruch, Trunkenheit, Mord und aehnliche schwere Verbrechen, von denen der Apostel sagt: Lasst uns nicht nach boesen Dingen begehren, wie auch jene begehrten; oder weil, obwohl die Gegenstaende an sich nicht schlecht sein moegen, dennoch ein anderer Grund vorliegt, der es falsch macht, sie zu begehren, wie zum Beispiel wenn Gott oder seine Kirche ihren Besitz verbieten; denn es ist uns nicht erlaubt, Dinge zu begehren, die zu besitzen gaenzlich unerlaubt ist. So war es im Alten Gesetz mit dem Gold und Silber, aus dem Goetzenbilder gefertigt wurden, und das der Herr im Buch Deuteronomium jedem zu begehren verbot.