Römischer Katechismus 32.30

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 30. Und wenn es gaenzlich unerlaubt ist, die verheiratete Frau eines anderen zu begehren, so ist es unter keinen Umstaenden recht, eine Jungfrau zur Ehe zu begehren, die der Religion und dem Dienst Gottes geweiht ist. Sollte aber jemand eine verheiratete Frau, die er fuer ledig haelt, zur Ehe begehren, und wuerde er sie nicht heiraten wollen, wenn er wuesste, dass sie einen lebenden Ehemann hat, so verletzt er dieses Gebot gewiss nicht. Pharao und Abimelech, wie die Schrift berichtet, wurden in diesen Irrtum gefuehrt; sie wuenschten Sara zu heiraten, weil sie sie fuer unverheiratet und fuer die Schwester, nicht die Frau Abrahams hielten.