Römischer Katechismus 32.1

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 1. Wichtigkeit der Unterweisung ueber diese beiden Gebote — Es ist zunaechst zu bemerken, dass diese beiden Vorschriften, die als letzte in der Reihenfolge gegeben wurden, einen allgemeinen Grundsatz fuer die Beachtung aller uebrigen liefern. Was in diesen beiden geboten wird, laeuft darauf hinaus, dass wir, wenn wir die vorhergehenden Vorschriften des Gesetzes beachten wollen, besonders darauf achten muessen, nicht zu begehren. Denn wer nicht begehrt, zufrieden mit dem, was er hat, wird nicht wuenschen, was anderen gehoert, sondern sich an ihrem Wohlergehen freuen, dem unsterblichen Gott die Ehre geben, ihm grenzenlosen Dank darbringen und den Sabbat halten, das heisst, bestaendige Ruhe geniessen, und seine Vorgesetzten achten. Kurz, er wird keinem Menschen schaden durch Wort oder Tat oder anderweitig; denn die Wurzel alles Boesen ist die Begierde, die ihre ungluecklichen Opfer in jede Art von Verbrechen und Bosheit stuertzt. Diese Ueberlegungen im Sinn behaltend, sollte der Seelsorger um so fleissiger sein in der Erklaerung dieses Gebotes und die Glaeubigen um so bereitwilliger, seine Unterweisung zu hoeren.