Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot
Abschnitt 6. Durch die vorhergehenden Gebote hatte Gott uns gleichsam mit Schutzwaellen umgeben und uns und das Unsrige gegen jede Art von Schaedigung gesichert; aber durch die Hinzufuegung dieser beiden Gebote beabsichtigte er hauptsaechlich, uns vor dem Schaden zu bewahren, den wir uns selbst durch die Nachgiebigkeit gegenueber ungeordneten Begierden zufuegen koennten, wie es leicht geschehen wuerde, wenn es uns freistaende, alles unterschiedslos zu begehren. Durch dieses Gesetz also, das zu begehren verbietet, hat Gott gewissermassen die Schaerfe der Begierde abgestumpft, die zu jeder Art von Boeswilligkeit aufstachelt, so dass kraft seines Gebotes diese Begierden einigermassen vermindert werden und wir selbst, befreit von der laestigen Aufdringlichkeit der Leidenschaften, mehr Zeit der Erfuellung der zahlreichen und wichtigen Pflichten der Froemmigkeit und Religion widmen koennen, die wir Gott schulden.