Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot
Abschnitt 10. "Du sollst nicht begehren" — Was den verbietenden Teil betrifft, sollte der Seelsorger erklaeren, welche Art von Begierde durch dieses Gesetz verboten wird, damit nicht einige das fuer suendhaft halten, was nicht suendhaft ist.