Römischer Katechismus 32.12

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 12. Die Begierde ist also eine gewisse Regung und ein Antrieb der Seele, der die Menschen zum Verlangen nach Vergnuegungen draengt, die sie nicht wirklich geniessen. Wie die anderen Regungen der Seele nicht immer suendhaft sind, so ist auch der Antrieb der Begierde nicht immer lasterhaft. Es ist zum Beispiel nicht suendhaft, Speise und Trank zu begehren; wenn es kalt ist, Waerme zu wuenschen; wenn es warm ist, sich Kuehlung zu wuenschen. Diese erlaubte Art der Begierde wurde von dem Urheber der Natur in uns gelegt; aber infolge der Suende unserer ersten Eltern ueberschritt sie die von der Natur vorgeschriebenen Grenzen und wurde so verdorben, dass sie haeufig zum Verlangen nach Dingen anregt, die dem Geist und der Vernunft widersprechen.