Römischer Katechismus 32.29

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 29. Dasselbe Prinzip gilt auch fuer Frauen, die einem anderen verlobt sind. Auch sie zu begehren ist unerlaubt; und wer sich bemueht, ihre Verlobung zu brechen, verletzt eines der heiligsten Versprechen.