Römischer Katechismus 32.18

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 18. Ein weiterer Grund, warum diese Art lasterhafter Begierde verurteilt wird, ist, dass sie das zum Gegenstand hat, was einem anderen gehoert, wie ein Haus, eine Magd, ein Feld, eine Ehefrau, ein Ochse, ein Esel und viele andere Dinge, die zu begehren das Gesetz Gottes uns verbietet, einfach weil sie einem anderen gehoeren. Das Verlangen nach solchen Dingen ist, wenn man ihm zustimmt, verbrecherisch und wird unter die schwersten Suenden gezaehlt. Denn die Suende wird in dem Augenblick begangen, da die Seele, dem Antrieb verdorbener Begierden nachgebend, an boesen Dingen Gefallen findet und ihnen entweder zustimmt oder ihnen nicht widersteht, wie der heilige Jakobus, der Anfang und Fortgang der Suende aufzeigend, lehrt, wenn er sagt: Ein jeder wird versucht, von seiner eigenen Begierde gereizt und gelockt; wenn dann die Begierde empfangen hat, gebiert sie die Suende; die Suende aber, wenn sie vollendet ist, gebiert den Tod.