Römischer Katechismus 32.3

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 3. Notwendigkeit der Verkuendigung dieser beiden Gebote — Die Verkuendigung dieser beiden Gebote war aus zwei Gruenden notwendig. Der erste ist, das sechste und siebte Gebot zu erklaeren. Die Vernunft allein zeigt, dass das Verbot des Ehebruchs auch das Verlangen nach der Frau eines anderen Mannes verbietet, denn waere das Verlangen erlaubt, muesste auch seine Befriedigung erlaubt sein; dennoch konnten viele der Juden, verblendet durch die Suende, nicht dazu gebracht werden zu glauben, dass solche Begierden von Gott verboten seien. Ja, selbst nachdem das Gesetz verkuendet und bekannt geworden war, verharrten viele, die sich als seine Ausleger bezeichneten, in demselben Irrtum, wie wir aus diesen Worten unseres Herrn erfahren, die beim heiligen Matthaeus aufgezeichnet sind: Ihr habt gehoert, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch usw.