Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot
Abschnitt 27. "Seine Frau" — Auf das Gebot, das uns verbietet, die Gueter unseres Naechsten zu begehren, folgt ein weiteres, das uns verbietet, die Frau unseres Naechsten zu begehren — ein Gesetz, das nicht nur das verbrecherische Verlangen des Ehebrechers nach der Frau seines Naechsten verbietet, sondern sogar den Wunsch, sie zu heiraten. Denn in alter Zeit, als ein Scheidebrief erlaubt war, konnte es leicht geschehen, dass die von einem Ehemann Verstossene von einem anderen geheiratet wurde. Der Herr aber verbot das Begehren der Frau eines anderen, damit die Ehemaenner nicht verleitet wuerden, ihre Frauen zu verlassen, oder die Frauen sich ihren Ehemaennern gegenueber so schlecht betruegen, dass es noetig wuerde, sie fortzuschicken.