Römischer Katechismus 32.16

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 16. Welche Art von Begierde hier verboten ist — Nicht also das blosse Vermögen des Verlangens, das sich entweder auf einen guten oder einen boesen Gegenstand richten kann, wird durch diese Gebote verboten; es ist die Nachgiebigkeit gegenueber dem boesen Verlangen, das die Begierde des Fleisches und der Zunder der Suende genannt wird und das, wenn es von der Zustimmung des Willens begleitet ist, stets suendhaft ist. Daher ist nur jene Begehrlichkeit verboten, die der Apostel die Begierde des Fleisches nennt, das heisst jene Regungen des Verlangens, die den Geboten der Vernunft zuwiderlaufen und die von Gott vorgeschriebenen Grenzen ueberschreiten.