Römischer Katechismus 32.24

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 24. "Noch seinen Knecht" — Die Worte: noch seinen Knecht, kommen als Naechstes und schliessen Kriegsgefangene ebenso ein wie andere Sklaven, die zu begehren nicht mehr erlaubt ist als das uebrige Eigentum unseres Naechsten. Was die Freien betrifft, die freiwillig dienen, sei es fuer Lohn oder aus Zuneigung oder Ehrerbietung, so ist es unerlaubt, sie durch Worte, Hoffnungen, Versprechungen oder Belohnungen zu bestechen oder zu verleiten, unter irgendeinem Vorwand, diejenigen zu verlassen, in deren Dienst sie sich freiwillig begeben haben; ja mehr noch: wenn sie vor Ablauf ihrer Vertragszeit ihre Arbeitgeber verlassen, sollen sie auf die Autoritaet dieses Gebotes hin ermahnt werden, auf jeden Fall zu ihnen zurueckzukehren.