Römischer Katechismus 32.15

Kapitel 32 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das neunte und zehnte Gebot

Abschnitt 15. Daher ist jene natuerliche, wohlgeordnete Begierde, die ihre gebuehrenden Grenzen nicht ueberschreitet, nicht verboten; noch weniger verbieten diese Gebote jenes geistliche Verlangen des tugendhaften Gemuets, das uns antreibt, nach Dingen zu verlangen, die wider das Fleisch streiten, denn die Heilige Schrift selbst ermahnt uns zu solchem Verlangen: Begehret meine Worte; Kommt zu mir, alle, die ihr mich begehrt.