Römischer Katechismus — Kapitel 31: Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot

Kapitel 31: Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot

Abschnitt 1. Wichtigkeit der Unterweisung ueber dieses Gebot — Den grossen Nutzen, ja die Notwendigkeit, dieses Gebot sorgfaeltig zu erklaeren und seine Verpflichtung nachdruecklich einzuschaerfen, lernen wir aus diesen Worten des heiligen Jakobus: Wenn jemand nicht im Wort fehlt, so ist er ein vollkommener Mann; und wiederum: Die Zunge ist zwar ein kleines Glied und ruehmt sich grosser Dinge. Siehe, ein wie kleines Feuer, welch grossen Wald zuendet es an; und so weiter in demselben Sinne.

Abschnitt 2. Aus diesen Worten lernen wir zwei Wahrheiten. Die erste ist, dass Suenden der Zunge sehr verbreitet sind, was durch die Worte des Propheten bestaetigt wird: Jeder Mensch ist ein Luegner, so dass es fast scheinen koennte, als sei dies die einzige Suende, die sich auf die gesamte Menschheit erstreckt. Die andere Wahrheit ist, dass die Zunge die Quelle unzaehliger Uebel ist. Durch die Schuld des uebelredenden Menschen gehen oft das Eigentum, der gute Ruf, das Leben und das Seelenheil der geschaedigten Person verloren, oder auch das desjenigen, der die Verletzung zufuegt. Die geschaedigte Person, die unfaehig ist, die Schmach geduldig zu ertragen, raecht sie ohne jede Zurueckhaltung. Der Beleidiger andererseits, abgehalten durch eine verkehrte Scham und eine falsche Vorstellung von der sogenannten Ehre, kann nicht dazu gebracht werden, dem Wiedergutmachung zu leisten, den er beleidigt hat.

Abschnitt 3. Dieses Gebot soll unsere Dankbarkeit hervorrufen — Daher sind die Glaeubigen zu ermahnen, Gott so sehr zu danken, wie sie koennen, dafuer, dass er dieses heilsame Gebot gegeben hat, kein falsches Zeugnis abzulegen, das uns nicht nur verbietet, andere zu schaedigen, sondern das auch, wenn es gebuehrend beachtet wird, verhindert, dass andere uns schaedigen.

Abschnitt 4. Zwei Teile dieses Gebotes — Bei seiner Erklaerung werden wir so vorgehen, wie wir es bei den anderen getan haben, und darauf hinweisen, dass darin zwei Gesetze enthalten sind. Das erste verbietet uns, falsches Zeugnis abzulegen. Das andere gebietet uns, alle Verstellung und Taeuschung abzulegen und unsere Worte und Handlungen am Massstab der Wahrheit zu messen — eine Pflicht, an die der Apostel die Epheser mit diesen Worten mahnt: Vielmehr lasst uns die Wahrheit tun in der Liebe und in allem hinwachsen zu ihm.

Abschnitt 5. Verbietender Teil dieses Gebotes — Was den verbietenden Teil dieses Gebotes betrifft: Obwohl unter falschem Zeugnis alles verstanden wird, was ueber jemanden positiv, aber faelschlich behauptet wird, sei es fuer oder gegen ihn, sei es vor einem oeffentlichen Gericht oder anderswo, so verbietet das Gebot doch besonders jene Art von falschem Zeugnis, das unter Eid vor Gericht abgegeben wird. Denn ein Zeuge schwoert bei Gott, weil die Worte eines Menschen, der auf diese Weise aussagt und den goettlichen Namen gebraucht, sehr grosses Gewicht haben und den staerksten Anspruch auf Glaubwuerdigkeit besitzen. Solches Zeugnis wird daher, weil es gefaehrlich ist, besonders verboten; denn selbst der Richter kann das Zeugnis vereidigter Zeugen nicht zurueckweisen, es sei denn, sie wuerden durch im Gesetz vorgesehene Einwendungen ausgeschlossen, oder ihre Unredlichkeit und Bosheit waeren allgemein bekannt. Dies gilt besonders, da es durch goettliche Autoritaet geboten ist, dass durch den Mund von zwei oder drei Zeugen jedes Wort Bestand haben soll.

Abschnitt 6. "Gegen deinen Naechsten" — Damit die Glaeubigen ein klares Verstaendnis dieses Gebotes haben, sollte erklaert werden, wer unser Naechster ist, gegen den falsches Zeugnis abzulegen unerlaubt ist. Nach der Auslegung Christi des Herrn ist unser Naechster derjenige, der unserer Hilfe bedarf, ob er uns durch Bande der Verwandtschaft verbunden ist oder nicht, ob Mitbuerger oder Fremder, Freund oder Feind. Es ist falsch zu meinen, man duerfe gegen einen Feind falsches Zeugnis ablegen, da wir durch das Gebot Gottes und unseres Herrn verpflichtet sind, ihn zu lieben.

Abschnitt 7. Da ueberdies jeder Mensch verpflichtet ist, sich selbst zu lieben, und so gewissermassen sein eigener Naechster ist, ist es niemandem erlaubt, gegen sich selbst falsches Zeugnis abzulegen. Wer dies tut, brandmarkt sich selbst mit Schande und Schmach und schaedigt sowohl sich selbst als auch die Kirche, deren Glied er ist, aehnlich wie der Selbstmoerder durch seine Tat dem Gemeinwesen ein Unrecht zufuegt. Dies ist die Lehre des heiligen Augustinus, der sagt: Denen, die das Gebot nicht recht verstehen, koennte es erlaubt scheinen, gegen sich selbst falsches Zeugnis abzulegen, weil die Worte "gegen deinen Naechsten" im Gebot hinzugefuegt sind. Aber niemand, der gegen sich selbst falsches Zeugnis ablegt, soll meinen, er habe dieses Gebot nicht uebertreten, denn der Massstab der Naechstenliebe ist die Liebe, die wir zu uns selbst hegen.

Abschnitt 8. Auch falsches Zeugnis zugunsten des Naechsten ist verboten — Wenn es uns aber verboten ist, unseren Naechsten durch falsches Zeugnis zu schaedigen, so darf daraus nicht geschlossen werden, dass das Gegenteil erlaubt sei und dass wir durch Meineid denen helfen duerfen, die uns durch Bande der Verwandtschaft oder der Religion verbunden sind. Es ist niemals erlaubt, zu Luegen oder Taeuschung Zuflucht zu nehmen, geschweige denn zum Meineid. Daher lehrt der heilige Augustinus in seinem Buch an Crescentius ueber die Luege aus den Worten des Apostels, dass eine Luege, auch wenn sie in falschem Lob ueber jemanden geaeussert wird, zu den falschen Zeugnissen zu zaehlen ist. Bei der Behandlung jener Stelle: Ja, wir werden sogar als falsche Zeugen Gottes erfunden, weil wir gegen Gott Zeugnis abgelegt haben, dass er Christus auferweckt habe, den er nicht auferweckt hat, wenn die Toten nicht auferstehen, sagt er: Der Apostel nennt es falsches Zeugnis, eine Luege ueber Christus auszusprechen, selbst wenn sie zu seinem Lob zu gereichen scheint.

Abschnitt 9. Es geschieht auch nicht selten, dass man durch die Beguenstigung der einen Partei der anderen schadet. Falsches Zeugnis ist gewiss die Ursache dafuer, dass der Richter in die Irre gefuehrt wird, der, wenn er solchen Aussagen nachgibt, bisweilen gezwungen ist, gegen die Gerechtigkeit zu entscheiden, zum Schaden des Unschuldigen.

Abschnitt 10. Bisweilen geschieht es auch, dass die obsiegende Partei, die durch meineidige Zeugen ihren Prozess gewonnen und ungestraft davongekommen ist, ueber ihren ungerechten Sieg frohlockend, sich bald an die Arbeit gewoehnt, falsche Zeugen zu bestechen und zu verleiten, mit deren Hilfe sie alles zu erlangen hofft, was sie wuenscht.

Abschnitt 11. Fuer den Zeugen selbst muss es aeusserst schmerzlich sein, dass seine Falschheit und sein Meineid demjenigen bekannt sind, dem er durch seinen Meineid geholfen und Vorschub geleistet hat; waehrend er, ermutigt durch den Erfolg, der seinem Verbrechen folgt, taeglich mehr an Schlechtigkeit und Verwegenheit gewoehnt wird.

Abschnitt 12. Alle Faelschungen in Rechtsstreitigkeiten sind verboten — Dieses Gebot verbietet also Betrug, Luege und Meineid seitens der Zeugen. Dasselbe Verbot erstreckt sich auch auf Klaeger, Beklagte, Anklagevertreter, Bevollmaechtigte, Prokuratoren und Rechtsanwaelte; mit einem Wort auf alle, die irgendeinen Anteil an Rechtsstreitigkeiten nehmen.

Abschnitt 13. Falsches Zeugnis ausserhalb des Gerichts ist verboten — Schliesslich verbietet Gott jedes Zeugnis, das Schaden oder Unrecht zufuegen kann, sei es eine Sache der rechtlichen Beweisfuehrung oder nicht. In der Stelle des Buches Levitikus, wo die Gebote wiederholt werden, lesen wir: Du sollst nicht stehlen; du sollst nicht luegen; und keiner soll seinen Naechsten taeuschen. Fuer niemanden kann es daher zweifelhaft sein, dass dieses Gebot Luegen jeder Art verurteilt, wie diese Worte Davids ausdruecklich erklaeren: Du wirst alle vernichten, die Luege reden.

Abschnitt 14. Dieses Gebot verbietet die ueble Nachrede — Dieses Gebot verbietet nicht nur falsches Zeugnis, sondern auch das abscheuliche Laster und die Gewohnheit der ueblen Nachrede — eine Seuche, die die Quelle unzaehliger und verhaengnisvoller Uebel ist. Diese schaedliche Gewohnheit, heimlich den Ruf anderer zu schmaehen und zu verleumden, wird in der Heiligen Schrift haeufig verurteilt. Mit ihm, sagt David, wollte ich nicht essen; und der heilige Jakobus: Redet nicht uebereinander schlecht, meine Brueder.

Abschnitt 15. Die Heilige Schrift ist nicht nur reich an Vorschriften zu diesem Thema, sondern auch an Beispielen, die die Ungeheuerlichkeit des Verbrechens offenbaren. Aman hatte durch ein von ihm selbst ersonnenes Verbrechen Assuerus so gegen die Juden aufgebracht, dass dieser die Vernichtung des gesamten Volkes befahl. Die heilige Geschichte enthaelt viele andere Beispiele derselben Art, die der Seelsorger in Erinnerung rufen sollte, um das Volk von solcher Ungerechtigkeit abzuschrecken.

Abschnitt 16. Verschiedene Arten der ueblen Nachrede — Um aber das Wesen dieser Suende der ueblen Nachrede gut zu verstehen, muss man wissen, dass der gute Ruf nicht nur durch Verleumdung des Charakters geschaedigt wird, sondern auch durch Uebertreibung der Fehler anderer. Wer die geheime Suende eines Menschen zu unnoetiger Zeit oder an unnoetigen Orten oder vor Personen, die kein Recht haben, davon zu erfahren, oeffentlich macht, wird ebenfalls mit Recht als uebler Nachredner und Laesterer angesehen, wenn seine Enthuellungen den Ruf des anderen ernsthaft schaedigen.

Abschnitt 17. Von allen Arten der Verleumdung aber ist die schlimmste diejenige, die sich gegen die katholische Lehre und ihre Lehrer richtet. Personen, die die Verbreiter von Irrtum und ungesunder Lehre ruehmen, machen sich eines gleichartigen Verbrechens schuldig.

Abschnitt 18. Auch diejenigen sind nicht aus den Reihen der ueblen Nachredner oder von ihrer Schuld auszunehmen, die, anstatt zu tadeln, dem Verleumder und Laesterer ein williges Ohr und freudige Zustimmung leihen. Wie wir beim heiligen Hieronymus und beim heiligen Bernhard lesen, ist es nicht so leicht zu entscheiden, wer schuldiger ist, der ueble Nachredner oder der Zuhoerer; denn wenn es keine Zuhoerer gaebe, gaebe es keine ueblen Nachredner.

Abschnitt 19. Zur selben Kategorie gehoeren diejenigen, die arglistig Spaltungen schueren und Streitigkeiten erregen; die ein boshaftes Vergnuegen daran finden, durch Erdichtung und Falschheit Zwietracht zu saeen, die engsten Freundschaften und die liebsten gesellschaftlichen Bande aufzuloesen und die besten Freunde zu endlosem Hass und toedlichem Kampf zu treiben. Von solch verderblichen Charakteren drueckt der Herr seinen Abscheu in diesen Worten aus: Du sollst kein Verleumder und Zutraeger im Volk sein. Von dieser Art waren viele der Ratgeber Sauls, die sich bemuehten, die Zuneigung des Koenigs von David abzuwenden und seine Feindschaft gegen ihn zu erregen.

Abschnitt 20. Dieses Gebot verbietet die Schmeichelei — Unter den Uebertretern dieses Gebotes sind jene Schmeichler und Speichellecker zu zaehlen, die durch Schmeichelei und unaufrichtiges Lob das Gehoer und Wohlwollen derjenigen gewinnen, deren Gunst, Geld und Ehrenstellen sie suchen, indem sie Gutes boese und Boeses gut nennen, wie der Prophet sagt. Solche Personen ermahnt uns David, zurueckzuweisen und aus unserer Gesellschaft zu verbannen. Der Gerechte, sagt er, wird mich in Barmherzigkeit zurechtweisen und mich tadeln; aber das Oel des Suenders soll mein Haupt nicht salben. Diese Sorte von Personen redet zwar nicht schlecht von ihrem Naechsten; aber sie schaedigen ihn sehr, denn indem sie seine Suenden loben, veranlassen sie ihn, bis ans Ende seines Lebens im Laster zu verharren.

Abschnitt 21. Von dieser Art der Schmeichelei ist die verderblichste diejenige, die sich die Schaedigung und den Ruin anderer zum Ziel setzt. So richtete Saul, als er David dem Schwert und der Wut der Philister aussetzen wollte, um seinen Tod herbeizufuehren, diese schmeichlerischen Worte an ihn: Siehe, meine aelteste Tochter Merob, sie will ich dir zur Frau geben; sei nur ein tapferer Mann und fuehre die Kriege des Herrn. In derselben Weise sprachen die Juden hinterlistig unseren Herrn an: Meister, wir wissen, dass du wahrhaftig redest und den Weg Gottes in Wahrheit lehrst.

Abschnitt 22. Noch verderblicher ist die Sprache, die bisweilen von Freunden und Verwandten an eine Person gerichtet wird, die an einer toedlichen Krankheit leidet und dem Tode nahe ist, wenn sie ihr versichern, dass keine Todesgefahr bestehe, sie guten Mutes sein solle, sie von der Beichte abhalten, als ob allein der Gedanke daran sie mit Schwermut erfuellen muesste, und schliesslich ihre Aufmerksamkeit von aller Sorge und allem Nachdenken ueber die Gefahren ablenken, die sie in der letzten gefahrvollen Stunde bedrohen.

Abschnitt 23. Dieses Gebot verbietet Luegen jeder Art — Mit einem Wort: Luegen jeder Art sind verboten, besonders solche, die jemandem schweren Schaden zufuegen, waehrend die gottloseste von allen eine Luege ist, die gegen die Religion oder in Bezug auf sie geaeussert wird.

Abschnitt 24. Gott wird auch schwer beleidigt durch jene Angriffe und Schmaehungen, die man als Schmahschriften bezeichnet, und andere diffamierende Veroeffentlichungen dieser Art.

Abschnitt 25. Durch eine scherzhafte oder dienstfertige Luege zu taeuschen, selbst wenn sie niemandem nuetzt oder schadet, ist dennoch gaenzlich unwuerdig; denn so ermahnt uns der Apostel: Legt die Luege ab und redet die Wahrheit. Diese Gewohnheit erzeugt eine starke Neigung zu haeufigem und ernsthaftem Luegen, und aus scherzhafter Luege ziehen die Menschen sich die Gewohnheit des Luegens zu, verlieren allen Ruf der Wahrhaftigkeit und finden es schliesslich noetig, um Glauben zu finden, zu staendigem Schwoeren Zuflucht zu nehmen.

Abschnitt 26. Dieses Gebot verbietet die Heuchelei — Schliesslich verbietet der erste Teil dieses Gebotes die Verstellung. Es ist nicht nur suendhaft zu sprechen, sondern auch heuchlerisch zu handeln. Handlungen wie auch Worte sind Zeichen dessen, was in unserem Geist ist; und daher nennt unser Herr die Pharisaeer, indem er sie tadelt, haeufig Heuchler. So viel zum verneinenden Teil, der der erste Teil dieses Gebotes ist.

Abschnitt 27. Richter muessen nach Gesetz und Gerechtigkeit urteilen — Wir kommen nun dazu, zu erklaeren, was der Herr im zweiten Teil gebietet. Seine Natur und sein Zweck erfordern, dass Gerichtsverhandlungen nach den Grundsaetzen strenger Gerechtigkeit und gemaess dem Gesetz gefuehrt werden. Er verlangt, dass niemand sich richterliche Befugnisse oder Autoritaet anmasst, denn, wie der Apostel schreibt, es waere ungerecht, ueber eines anderen Knecht zu urteilen.

Abschnitt 28. Ferner verlangt er, dass niemand ein Urteil faelle ohne hinreichende Kenntnis des Falles. Dies war die Suende der Priester und Schriftgelehrten, die ueber den heiligen Stephanus das Urteil sprachen. Die Beamten von Philippi liefern ein weiteres Beispiel. Sie haben uns oeffentlich geschlagen, sagt der Apostel, ohne Urteil, uns, roemische Buerger, und haben uns ins Gefaengnis geworfen; und nun stossen sie uns heimlich hinaus.

Abschnitt 29. Dieses Gebot verlangt auch, dass der Unschuldige nicht verurteilt und der Schuldige nicht freigesprochen werde; und dass die Entscheidung nicht durch Geld, Gunst, Hass oder Zuneigung beeinflusst werde. Denn so ermahnte Mose die Aeltesten, die er als Richter des Volkes eingesetzt hatte: Richtet, was gerecht ist, sei er einer aus eurem Land oder ein Fremder. Es soll kein Ansehen der Person geben, ihr sollt den Geringen hoeren wie den Grossen; auch sollt ihr keines Menschen Person ansehen, denn es ist Gottes Gericht.

Abschnitt 30. Zeugen muessen wahrheitsgemaess aussagen — Was einen Angeklagten betrifft, der sich seiner eigenen Schuld bewusst ist: Gott gebietet ihm, die Wahrheit zu bekennen, wenn er gerichtlich verhoert wird. Durch dieses Bekenntnis legt er gewissermassen Zeugnis ab fuer das Lob und die Ehre Gottes und bezeugt sie; und davon haben wir einen Beweis in diesen Worten Josues, als er Achan ermahnte, die Wahrheit zu bekennen: Mein Sohn, gib dem Herrn, dem Gott Israels, die Ehre.

Abschnitt 31. Da sich dieses Gebot aber hauptsaechlich auf Zeugen bezieht, sollte der Seelsorger ihnen besondere Aufmerksamkeit widmen. Der Geist der Vorschrift verbietet nicht nur falsches Zeugnis, sondern gebietet auch, die Wahrheit zu sagen. In menschlichen Angelegenheiten ist es von hoechster Wichtigkeit, fuer die Wahrheit Zeugnis abzulegen, weil es unzaehlige Dinge gibt, von denen wir unwissend bleiben muessten, wenn wir nicht auf den Glauben von Zeugen hin zu ihrer Kenntnis gelangten. In Angelegenheiten, mit denen wir nicht persoenlich vertraut sind und die wir kennen muessen, gibt es nichts so Wichtiges wie wahre Zeugenaussagen. Daher die Worte des heiligen Augustinus: Wer die Wahrheit verbirgt und wer Falschheit aeussert, sind beide schuldig; der eine, weil er nicht bereit ist, einen Dienst zu erweisen; der andere, weil er den Willen hat, Schaden zuzufuegen.

Abschnitt 32. Wir sind jedoch keineswegs zu allen Zeiten verpflichtet, die Wahrheit zu offenbaren; wenn aber ein Zeuge in einem Gerichtsverfahren vom Richter rechtmaessig verhoert wird, ist er nachdrücklich verpflichtet, die ganze Wahrheit zu sagen. Hier sollten die Zeugen jedoch aeusserst umsichtig sein, damit sie nicht, ihrem Gedaechtnis zu sehr vertrauend, fuer gewiss behaupten, was sie nicht vollstaendig festgestellt haben.

Abschnitt 33. Rechtsanwaelte und Klaeger muessen sich von der Liebe zur Gerechtigkeit leiten lassen — Es bleiben noch die Rechtsanwaelte und Rechtsbeistaende, die Klaeger und Anklagevertreter zu behandeln. Die beiden Ersteren sollten es nicht ablehnen, ihre Dienste und rechtliche Hilfe beizusteuern, wenn die Noete anderer ihre Hilfe erfordern. Sie sollten gegenueber den Armen grosszuegig verfahren. Sie sollten keine ungerechte Sache verteidigen, keine Rechtsstreitigkeiten durch Raenke in die Laenge ziehen noch sie um des Gewinnes willen foerdern. Was die Verguetung fuer ihre Dienste und Muehen betrifft, sollen sie sich von den Grundsaetzen der Gerechtigkeit und der Billigkeit leiten lassen.

Abschnitt 34. Die Klaeger und Anklagevertreter ihrerseits sind zu warnen, sich nicht durch den Einfluss von Zuneigung oder Hass oder irgendeinen anderen ungebuehrlichen Beweggrund dazu verleiten zu lassen, jemanden durch ungerechte Anklagen in Gefahr zu bringen.

Abschnitt 35. Alle muessen wahrhaftig und mit Naechstenliebe sprechen — An alle gewissenhaften Personen richtet sich das goettliche Gebot, dass sie in all ihrem Umgang mit der Gesellschaft, in jedem Gespraech, jederzeit die Wahrheit aus der Aufrichtigkeit ihres Herzens sprechen sollen; dass sie nichts aeussern sollen, was dem Ruf eines anderen schaedlich ist, nicht einmal dem Ruf derjenigen, von denen sie wissen, dass sie von ihnen verletzt und verfolgt worden sind. Denn sie sollen stets bedenken, dass zwischen ihnen und anderen ein so enges gesellschaftliches Band besteht, dass sie alle Glieder desselben Leibes sind.

Abschnitt 36. Beweggruende zur Wahrhaftigkeit — Damit die Glaeubigen mehr geneigt seien, das Laster der Luege zu meiden, sollte der Seelsorger ihnen die aeusserste Niedrigkeit und Schande dieser Suende vor Augen stellen. In der Heiligen Schrift wird der Teufel der Vater der Luege genannt; denn da er nicht in der Wahrheit stand, ist er ein Luegner und der Vater der Luege.

Abschnitt 37. Um eine so grosse Suende zu verbannen, sollte der Seelsorger die verderblichen Folgen der Luege hinzufuegen; da sie aber unzaehlig sind, muss er sich damit begnuegen, die wichtigsten Arten dieser Uebel und Ungluecksfaelle aufzuzeigen.

Abschnitt 38. Erstens sollte er zeigen, wie schwer Luegen und Taeuschung Gott beleidigen und wie tief sie von Gott gehasst werden. Dies sollte er aus den Worten Salomos beweisen: Sechs Dinge gibt es, die der Herr hasst, und das siebte verabscheut seine Seele: hochmuetige Augen, eine luegnerische Zunge, Haende, die unschuldiges Blut vergiessen, ein Herz, das boese Plaene ersinnt, Fuesse, die schnell sind, zum Boesen zu eilen, ein falscher Zeuge, der Luegen vorbringt usw. Wer kann also den Menschen, der auf diese Weise der Gegenstand des besonderen Hasses Gottes ist, vor den schwersten Strafen schuetzen oder retten?

Abschnitt 39. Was gibt es ferner Suendhafteres, was Niedertraechtigeres, als, wie der heilige Jakobus sagt, mit derselben Zunge, mit der wir Gott und den Vater preisen, die Menschen zu verfluchen, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen sind, so dass aus derselben Quelle suesses und bitteres Wasser fliesst? Die Zunge, die zuvor dazu verwendet wurde, Gott Lob und Ehre zu erweisen, behandelt ihn nachher, soweit sie es vermag, durch Luege mit Schmach und Unehre. Daher werden die Luegner von der Teilhabe an der Seligkeit des Himmels ausgeschlossen. Auf die Frage Davids: Herr, wer darf weilen in deinem Zelt? antwortet der Heilige Geist: Der die Wahrheit redet in seinem Herzen, der keinen Betrug geuebt hat mit seiner Zunge.

Abschnitt 40. Die Luege ist auch mit diesem sehr grossen Uebel verbunden, dass sie eine fast unheilbare Krankheit ist. Denn da die Schuld des Verleumders nicht vergeben werden kann, wenn nicht dem Verleumdeten Genugtuung geleistet wird, und da, wie wir bereits bemerkt haben, diese Pflicht fuer diejenigen schwierig ist, die durch falsche Scham und eine toerichte Vorstellung von Wuerde von ihrer Erfuellung abgehalten werden, koennen wir nicht daran zweifeln, dass derjenige, der in dieser Suende verharrt, zu den unendlichen Strafen der Hoelle bestimmt ist. Niemand naehre die Hoffnung, Verzeihung fuer seine Verleumdungen oder ueble Nachreden zu erlangen, bis er den Schaden wiedergutgemacht hat, den sie der Ehre oder dem guten Ruf eines anderen zugefuegt haben, sei es, dass dies vor Gericht geschah oder in privatem und vertrautem Gespraech.

Abschnitt 41. Aber die boesen Folgen der Luege sind weitreichend und erstrecken sich auf die gesamte Gesellschaft. Durch Doppelzuengigkeit und Luege werden Treu und Glauben und Wahrheit, die die engsten Bande der menschlichen Gesellschaft bilden, aufgeloest, Verwirrung entsteht, und die Menschen scheinen sich in nichts mehr von den Daemonen zu unterscheiden.

Abschnitt 42. Wie man das Luegen vermeidet — Der Seelsorger sollte auch lehren, dass die Geschwatzigkeit zu vermeiden ist. Durch das Vermeiden der Geschwatzigkeit werden andere Uebel verhindert und ein grosses Vorbeugungsmittel gegen die Luege aufgestellt, von der sich geschwatzige Personen kaum enthalten koennen.

Abschnitt 43. Der Einwand der Klugheit — Es gibt Menschen, die ihre Doppelzuengigkeit entweder mit der Unwichtigkeit dessen, was sie sagen, oder mit dem Beispiel der Weltweisen rechtfertigen wollen, die, wie sie behaupten, zur rechten Zeit luegen. Der Seelsorger sollte solche irrigen Vorstellungen korrigieren, indem er antwortet, was am wahrsten ist, naemlich dass die Weisheit des Fleisches der Tod ist. Er sollte seine Zuhoerer ermahnen, in allen ihren Schwierigkeiten und Gefahren auf Gott zu vertrauen, nicht auf die List der Luege; denn wer zu Ausfluechten Zuflucht nimmt, zeigt offenkundig, dass er mehr auf seine eigene Klugheit vertraut als auf die Vorsehung Gottes.

Abschnitt 44. Der Einwand der Rache — Diejenigen, die die Schuld an ihrer eigenen Falschheit auf andere schieben, die sie zuerst durch Luegen getaeuscht haben, sollen belehrt werden, dass es unerlaubt ist, sich selbst zu raechen, und dass man Boeses nicht mit Boesem vergelten, sondern vielmehr das Boese durch das Gute ueberwinden soll. Selbst wenn es erlaubt waere, Boeses mit Boesem zu vergelten, waere es nicht in unserem Interesse, uns selbst zu schaden, um Rache zu nehmen. Der Mensch, der durch das Aussprechen von Falschheit Rache sucht, fuegt sich selbst sehr schweren Schaden zu.

Abschnitt 45. Die Einwaende der Schwachheit, der Gewohnheit und des schlechten Beispiels — Diejenigen, die menschliche Schwachheit geltend machen, sollen belehrt werden, dass es eine Pflicht der Religion ist, goettlichen Beistand zu erflehen und nicht der menschlichen Gebrechlichkeit nachzugeben.

Abschnitt 46. Diejenigen, die sich mit der Gewohnheit entschuldigen, sind zu ermahnen, sich zu bemühen, die entgegengesetzte Gewohnheit des Wahrheitsprechens zu erwerben, zumal diejenigen, die gewohnheitsmaessig suendigen, schuldiger sind als andere.

Abschnitt 47. Es gibt manche, die zu ihrer eigenen Rechtfertigung das Beispiel anderer anfuehren, die, wie sie behaupten, staendig der Falschheit und dem Meineid froenen. Solche Personen sollen eines Besseren belehrt werden, indem man sie daran erinnert, dass schlechte Menschen nicht nachzuahmen, sondern zurechtzuweisen und zu bessern sind; und dass, wenn wir selbst demselben Laster ergeben sind, unsere Ermahnungen weniger Einfluss haben, es bei anderen zu tadeln und zu bessern.

Abschnitt 48. Die Einwaende der Bequemlichkeit, des Vergnuegens und des Vorteils — Was diejenigen betrifft, die ihr Verhalten damit verteidigen, dass es oft mit Unannehmlichkeiten verbunden sei, die Wahrheit zu sagen, so sollten die Seelsorger antworten, dass eine solche Entschuldigung eine Anklage und keine Verteidigung ist, da es die Pflicht eines Christen ist, jede Unannehmlichkeit lieber zu erdulden als eine Unwahrheit auszusprechen.

Abschnitt 49. Es bleiben noch zwei weitere Klassen von Personen, die das Luegen zu rechtfertigen suchen: diejenigen, die sagen, sie luegen zum Vergnuegen, und diejenigen, die Beweggruende des Vorteils geltend machen und behaupten, sie koennten ohne Zuflucht zur Luege weder vorteilhaft kaufen noch verkaufen. Der Seelsorger soll sich bemühen, beide Arten von Luegnern zu bessern. Die ersteren soll er zurechtweisen, indem er zeigt, welch starke Gewohnheit des Suendigens durch ihre Uebung entsteht, und indem er ihnen die Wahrheit nachdrücklich einpraegt, dass sie ueber jedes unnuetze Wort Rechenschaft ablegen werden. Was die zweite Klasse betrifft, so soll er sie mit groesserer Strenge tadeln, weil schon ihre Entschuldigung eine aeusserst schwere Anklage gegen sie selbst ist, da sie dadurch zeigen, dass sie diesen Worten Gottes keinen Glauben und kein Vertrauen schenken: Suchet zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit, und dies alles wird euch hinzugegeben werden.