Kapitel 31 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot
Abschnitt 12. Alle Faelschungen in Rechtsstreitigkeiten sind verboten — Dieses Gebot verbietet also Betrug, Luege und Meineid seitens der Zeugen. Dasselbe Verbot erstreckt sich auch auf Klaeger, Beklagte, Anklagevertreter, Bevollmaechtigte, Prokuratoren und Rechtsanwaelte; mit einem Wort auf alle, die irgendeinen Anteil an Rechtsstreitigkeiten nehmen.