Kapitel 31 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot
Abschnitt 40. Die Luege ist auch mit diesem sehr grossen Uebel verbunden, dass sie eine fast unheilbare Krankheit ist. Denn da die Schuld des Verleumders nicht vergeben werden kann, wenn nicht dem Verleumdeten Genugtuung geleistet wird, und da, wie wir bereits bemerkt haben, diese Pflicht fuer diejenigen schwierig ist, die durch falsche Scham und eine toerichte Vorstellung von Wuerde von ihrer Erfuellung abgehalten werden, koennen wir nicht daran zweifeln, dass derjenige, der in dieser Suende verharrt, zu den unendlichen Strafen der Hoelle bestimmt ist. Niemand naehre die Hoffnung, Verzeihung fuer seine Verleumdungen oder ueble Nachreden zu erlangen, bis er den Schaden wiedergutgemacht hat, den sie der Ehre oder dem guten Ruf eines anderen zugefuegt haben, sei es, dass dies vor Gericht geschah oder in privatem und vertrautem Gespraech.