Kapitel 31 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot
Abschnitt 11. Fuer den Zeugen selbst muss es aeusserst schmerzlich sein, dass seine Falschheit und sein Meineid demjenigen bekannt sind, dem er durch seinen Meineid geholfen und Vorschub geleistet hat; waehrend er, ermutigt durch den Erfolg, der seinem Verbrechen folgt, taeglich mehr an Schlechtigkeit und Verwegenheit gewoehnt wird.