Römischer Katechismus 31.10

Kapitel 31 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot

Abschnitt 10. Bisweilen geschieht es auch, dass die obsiegende Partei, die durch meineidige Zeugen ihren Prozess gewonnen und ungestraft davongekommen ist, ueber ihren ungerechten Sieg frohlockend, sich bald an die Arbeit gewoehnt, falsche Zeugen zu bestechen und zu verleiten, mit deren Hilfe sie alles zu erlangen hofft, was sie wuenscht.