Römischer Katechismus 31.29

Kapitel 31 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot

Abschnitt 29. Dieses Gebot verlangt auch, dass der Unschuldige nicht verurteilt und der Schuldige nicht freigesprochen werde; und dass die Entscheidung nicht durch Geld, Gunst, Hass oder Zuneigung beeinflusst werde. Denn so ermahnte Mose die Aeltesten, die er als Richter des Volkes eingesetzt hatte: Richtet, was gerecht ist, sei er einer aus eurem Land oder ein Fremder. Es soll kein Ansehen der Person geben, ihr sollt den Geringen hoeren wie den Grossen; auch sollt ihr keines Menschen Person ansehen, denn es ist Gottes Gericht.