Römischer Katechismus 31.4

Kapitel 31 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot

Abschnitt 4. Zwei Teile dieses Gebotes — Bei seiner Erklaerung werden wir so vorgehen, wie wir es bei den anderen getan haben, und darauf hinweisen, dass darin zwei Gesetze enthalten sind. Das erste verbietet uns, falsches Zeugnis abzulegen. Das andere gebietet uns, alle Verstellung und Taeuschung abzulegen und unsere Worte und Handlungen am Massstab der Wahrheit zu messen — eine Pflicht, an die der Apostel die Epheser mit diesen Worten mahnt: Vielmehr lasst uns die Wahrheit tun in der Liebe und in allem hinwachsen zu ihm.