Kapitel 31 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot
Abschnitt 30. Zeugen muessen wahrheitsgemaess aussagen — Was einen Angeklagten betrifft, der sich seiner eigenen Schuld bewusst ist: Gott gebietet ihm, die Wahrheit zu bekennen, wenn er gerichtlich verhoert wird. Durch dieses Bekenntnis legt er gewissermassen Zeugnis ab fuer das Lob und die Ehre Gottes und bezeugt sie; und davon haben wir einen Beweis in diesen Worten Josues, als er Achan ermahnte, die Wahrheit zu bekennen: Mein Sohn, gib dem Herrn, dem Gott Israels, die Ehre.