Römischer Katechismus 31.18

Kapitel 31 — Dritter Teil: Der Dekalog — Das achte Gebot

Abschnitt 18. Auch diejenigen sind nicht aus den Reihen der ueblen Nachredner oder von ihrer Schuld auszunehmen, die, anstatt zu tadeln, dem Verleumder und Laesterer ein williges Ohr und freudige Zustimmung leihen. Wie wir beim heiligen Hieronymus und beim heiligen Bernhard lesen, ist es nicht so leicht zu entscheiden, wer schuldiger ist, der ueble Nachredner oder der Zuhoerer; denn wenn es keine Zuhoerer gaebe, gaebe es keine ueblen Nachredner.