Westminsterbekenntnis — Kapitel 21: Vom Gottesdienst und vom Sabbat

Kapitel 21: Vom Gottesdienst und vom Sabbat

Abschnitt 1. Das Licht der Natur zeigt, dass es einen Gott gibt, der Herrschaft und Souveränität über alles hat; der gerecht und gut ist und allen Gutes tut; und daher mit ganzem Herzen, ganzer Seele und aller Kraft gefürchtet, geliebt, gepriesen, angerufen, ihm vertraut und ihm gedient werden soll. Aber die annehmbare Weise, den wahren Gott anzubeten, ist von ihm selbst eingesetzt und so durch seinen eigenen geoffenbarten Willen begrenzt, dass er nicht nach den Einbildungen und Erfindungen der Menschen oder den Eingebungen Satans angebetet werden darf, unter irgendeiner sichtbaren Darstellung oder auf irgendeine andere Weise, die nicht in der Heiligen Schrift vorgeschrieben ist.

Abschnitt 2. Die religiöse Anbetung soll Gott, dem Vater, Sohn und Heiligen Geist, gegeben werden, und ihm allein; nicht den Engeln, Heiligen oder irgendeinem anderen Geschöpf; und seit dem Fall nicht ohne einen Mittler, noch in der Mittlerschaft eines anderen als Christus allein.

Abschnitt 3. Das Gebet mit Danksagung ist als ein besonderer Teil der religiösen Anbetung von Gott von allen Menschen gefordert; und damit es angenommen werde, soll es im Namen des Sohnes, durch die Hilfe seines Geistes, nach seinem Willen geschehen, mit Verständnis, Ehrfurcht, Demut, Inbrunst, Glauben, Liebe und Beharrlichkeit; und wenn mündlich, in einer bekannten Sprache.

Abschnitt 4. Es soll für erlaubte Dinge und für alle Arten von lebenden Menschen gebetet werden, oder die künftig leben werden; aber nicht für die Toten, noch für diejenigen, von denen bekannt sein mag, dass sie die Sünde zum Tode gesündigt haben.

Abschnitt 5. Das Lesen der Schriften mit heiliger Furcht; die gesunde Predigt und das gewissenhafte Hören des Wortes in Gehorsam gegen Gott mit Verständnis, Glauben und Ehrfurcht; das Singen von Psalmen mit Gnade im Herzen; wie auch die ordnungsgemäße Verwaltung und der würdige Empfang der von Christus eingesetzten Sakramente: das sind alles Teile des gewöhnlichen Gottesdienstes; daneben religiöse Eide, Gelübde, feierliche Fasttage und Danksagungen bei besonderen Gelegenheiten, die zu ihren verschiedenen Zeiten und Anlässen in heiliger und religiöser Weise gebraucht werden sollen.

Abschnitt 6. Weder das Gebet noch irgendein anderer Teil des Gottesdienstes ist jetzt unter dem Evangelium an irgendeinen Ort gebunden oder durch ihn annehmlicher gemacht, noch auf ihn ausgerichtet; sondern Gott soll überall im Geist und in der Wahrheit angebetet werden; in privaten Familien täglich und im Verborgenen jeder für sich; so auch feierlicher in den öffentlichen Versammlungen, die nicht nachlässig oder mutwillig versäumt oder verlassen werden sollen, wenn Gott durch sein Wort oder seine Vorsehung dazu ruft.

Abschnitt 7. Wie es ein Gesetz der Natur ist, dass im Allgemeinen ein angemessener Teil der Zeit für die Anbetung Gottes ausgesondert werde, so hat er in seinem Wort durch ein positives, moralisches und beständiges Gebot, das alle Menschen in allen Zeitaltern bindet, insbesondere einen Tag in sieben zu einem Sabbat bestimmt, der ihm heilig gehalten werden soll; welcher vom Anfang der Welt bis zur Auferstehung Christi der letzte Tag der Woche war und von der Auferstehung Christi an auf den ersten Tag der Woche umgestellt wurde, der in der Schrift der Tag des Herrn genannt wird und bis zum Ende der Welt als der christliche Sabbat fortzuführen ist.

Abschnitt 8. Dieser Sabbat wird dann dem Herrn heilig gehalten, wenn die Menschen, nach gehöriger Vorbereitung ihrer Herzen und Ordnung ihrer alltäglichen Angelegenheiten im Voraus, nicht nur eine heilige Ruhe den ganzen Tag von ihren eigenen Werken, Worten und Gedanken über ihre weltlichen Beschäftigungen und Erholungen beobachten, sondern auch die ganze Zeit mit den öffentlichen und privaten Übungen seiner Anbetung und mit den Pflichten der Notwendigkeit und Barmherzigkeit verbringen.