Kapitel 21 — Vom Gottesdienst und vom Sabbat
Abschnitt 2. Die religiöse Anbetung soll Gott, dem Vater, Sohn und Heiligen Geist, gegeben werden, und ihm allein; nicht den Engeln, Heiligen oder irgendeinem anderen Geschöpf; und seit dem Fall nicht ohne einen Mittler, noch in der Mittlerschaft eines anderen als Christus allein.