Westminsterbekenntnis 21.8

Kapitel 21 — Vom Gottesdienst und vom Sabbat

Abschnitt 8. Dieser Sabbat wird dann dem Herrn heilig gehalten, wenn die Menschen, nach gehöriger Vorbereitung ihrer Herzen und Ordnung ihrer alltäglichen Angelegenheiten im Voraus, nicht nur eine heilige Ruhe den ganzen Tag von ihren eigenen Werken, Worten und Gedanken über ihre weltlichen Beschäftigungen und Erholungen beobachten, sondern auch die ganze Zeit mit den öffentlichen und privaten Übungen seiner Anbetung und mit den Pflichten der Notwendigkeit und Barmherzigkeit verbringen.