Westminsterbekenntnis 21.6

Kapitel 21 — Vom Gottesdienst und vom Sabbat

Abschnitt 6. Weder das Gebet noch irgendein anderer Teil des Gottesdienstes ist jetzt unter dem Evangelium an irgendeinen Ort gebunden oder durch ihn annehmlicher gemacht, noch auf ihn ausgerichtet; sondern Gott soll überall im Geist und in der Wahrheit angebetet werden; in privaten Familien täglich und im Verborgenen jeder für sich; so auch feierlicher in den öffentlichen Versammlungen, die nicht nachlässig oder mutwillig versäumt oder verlassen werden sollen, wenn Gott durch sein Wort oder seine Vorsehung dazu ruft.