Zweites Konzil von Konstantinopel — Anathemata — Kapitel 2: Anathemata VIII–XIV

Kapitel 2: Anathemata VIII–XIV

Abschnitt 8. VIII. Wenn jemand den Ausdruck »aus zwei Naturen« gebraucht und bekennt, dass eine Vereinigung aus der Gottheit und der Menschheit zustande kam, oder den Ausdruck »die eine fleischgewordene Natur Gottes des Wortes«, und diese Ausdrücke nicht so versteht, wie die heiligen Väter gelehrt haben, nämlich dass aus der göttlichen und menschlichen Natur eine Vereinigung der Hypostase nach zustande kam und ein Christus gebildet wurde, sondern aus diesen Ausdrücken eine einzige Natur oder Substanz der Gottheit und Menschheit Christi einführen will: der sei mit dem Anathema belegt. Denn wenn wir lehren, dass das einziggeborene Wort der Hypostase nach vereinigt wurde, meinen wir nicht, dass eine gegenseitige Vermischung der Naturen stattgefunden habe, sondern vielmehr, dass jede der beiden das blieb, was sie war, und wir verstehen, dass das Wort mit dem Fleisch vereinigt wurde.

Abschnitt 9. IX. Wenn jemand den Ausdruck »Christus soll in seinen zwei Naturen angebetet werden« in dem Sinne auffasst, dass er damit zwei Anbetungen einführen will, die eine in besonderer Beziehung zu Gott dem Wort und die andere in Beziehung zum Menschen; oder wenn jemand versucht, das Fleisch zu beseitigen, oder die göttliche und menschliche Natur vermischt und behauptet, es gebe nur eine Natur oder ein Wesen der Vereinigten, und so Christus anbetet und nicht durch eine einzige Anbetung Gott das Wort, Mensch geworden, zusammen mit seinem Fleisch verehrt, wie es die Heilige Kirche von Anfang an gelehrt hat: der sei mit dem Anathema belegt.

Abschnitt 10. X. Wenn jemand nicht bekennt, dass unser Herr Jesus Christus, der im Fleische gekreuzigt wurde, wahrer Gott und der Herr der Herrlichkeit und einer der Heiligen Dreifaltigkeit ist: der sei mit dem Anathema belegt.

Abschnitt 11. XI. Wenn jemand nicht mit dem Anathema belegt: Arius, Eunomius, Makedonius, Apollinaris, Nestorius, Eutyches und Origenes sowie ihre gottlosen Schriften, und ebenso alle anderen Häretiker, die bereits von der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche und den vorgenannten vier Heiligen Synoden verurteilt und mit dem Anathema belegt worden sind, sowie alle, die dieselbe Meinung wie die genannten Häretiker vertreten haben und vertreten oder die in ihrer Gottlosigkeit bis zum Ende daran festhalten: der sei mit dem Anathema belegt.

Abschnitt 12. XII. Wenn jemand den gottlosen Theodor von Mopsuestia verteidigt, der gesagt hat, das Wort Gottes sei eine Person, Christus aber, der von den Leidenschaften der Seele und den Begierden des menschlichen Fleisches bedrängt wurde, eine andere Person, die allmählich von den niederen Dingen befreit und durch den Fortschritt in guten Werken besser wurde und in ihrem Lebenswandel nicht getadelt werden konnte; und dass er als bloßer Mensch im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft wurde und durch seine Taufe die Gnade des Heiligen Geistes empfing und der göttlichen Sohnschaft für würdig erachtet wurde; und dass er nach Art eines Kaiserbildes als eine Person Gottes des Wortes verehrt werde; und dass der genannte Theodor gesagt habe, die Vereinigung Gottes des Wortes mit Christus sei derjenigen ähnlich, die nach dem Apostel zwischen Mann und Frau bestehe: »Die zwei werden ein Fleisch sein«; und wenn jemand seine höchst gottlosen Schriften verteidigt und ihn und diese Schriften nicht mit dem Anathema belegt, ebenso wie alle, die ihn annehmen oder verteidigen oder sagen, er habe den Glauben richtig dargelegt, und diejenigen, die zu seinen Gunsten und zugunsten seiner gottlosen Werke geschrieben haben oder schreiben: der sei mit dem Anathema belegt.

Abschnitt 13. XIII. Wenn jemand die gottlosen Schriften Theodorets verteidigt, die gegen den wahren Glauben und gegen die erste heilige Synode von Ephesus und gegen den heiligen Kyrill und seine Zwölf Kapitel gerichtet sind, sowie alles, was er zur Verteidigung des gottlosen Theodor und Nestorius und anderer Gleichgesinnter geschrieben hat, indem er sie und ihre Gottlosigkeit annimmt und um ihretwillen die Kirchenlehrer, die die Vereinigung Gottes des Wortes der Hypostase nach bekennen, als gottlos bezeichnet; und wenn jemand diese gottlosen Schriften und diejenigen, die solche Meinungen vertreten haben oder vertreten, und alle, die gegen den wahren Glauben oder gegen den heiligen Kyrill und seine zwölf Kapitel geschrieben haben oder schreiben, und die in ihrer Gottlosigkeit sterben, nicht mit dem Anathema belegt: der sei mit dem Anathema belegt.

Abschnitt 14. XIV. Wenn jemand den Brief verteidigt, den Ibas an den Perser Maris geschrieben haben soll, der leugnet, dass das Fleisch gewordene Wort Gottes von der heiligen Gottesgebarerin und allzeit Jungfrau Maria Mensch geworden sei, und stattdessen behauptet, ein bloßer Mensch sei von ihr geboren worden, den er einen Tempel nennt, als ob das Wort Gottes eine Person sei und der Mensch eine andere; der den heiligen Kyrill als Häretiker verleumdet, weil er die wahre Lehre der Christen vorträgt; und den heiligen Kyrill beschuldigt, die Meinungen des gottlosen Apollinaris zu vertreten; der die erste Synode von Ephesus tadelt, sie habe Nestorius ohne Untersuchung abgesetzt; und der die zwölf Kapitel des heiligen Kyrill als gottlos und dem rechten Glauben widersprechend bezeichnet; und der Theodor und Nestorius und ihre gottlosen Lehren und Schriften verteidigt: wenn jemand, sage ich, den besagten Brief verteidigt und ihn nicht mit dem Anathema belegt, sowie alle, die ihn verteidigen und rechtfertigen oder die sagen, er oder irgendein Teil davon sei richtig, und diejenigen, die zu seinen Gunsten oder zugunsten der darin enthaltenen Gottlosigkeiten geschrieben haben oder schreiben und es wagen, ihn oder die darin enthaltenen Gottlosigkeiten im Namen der heiligen Väter oder der Heiligen Synode von Chalcedon zu rechtfertigen, und die bis zum Ende daran festhalten: der sei mit dem Anathema belegt.