Zweites Konzil von Konstantinopel — Anathemata 2.12

Kapitel 2 — Anathemata VIII–XIV

Abschnitt 12. XII. Wenn jemand den gottlosen Theodor von Mopsuestia verteidigt, der gesagt hat, das Wort Gottes sei eine Person, Christus aber, der von den Leidenschaften der Seele und den Begierden des menschlichen Fleisches bedrängt wurde, eine andere Person, die allmählich von den niederen Dingen befreit und durch den Fortschritt in guten Werken besser wurde und in ihrem Lebenswandel nicht getadelt werden konnte; und dass er als bloßer Mensch im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft wurde und durch seine Taufe die Gnade des Heiligen Geistes empfing und der göttlichen Sohnschaft für würdig erachtet wurde; und dass er nach Art eines Kaiserbildes als eine Person Gottes des Wortes verehrt werde; und dass der genannte Theodor gesagt habe, die Vereinigung Gottes des Wortes mit Christus sei derjenigen ähnlich, die nach dem Apostel zwischen Mann und Frau bestehe: »Die zwei werden ein Fleisch sein«; und wenn jemand seine höchst gottlosen Schriften verteidigt und ihn und diese Schriften nicht mit dem Anathema belegt, ebenso wie alle, die ihn annehmen oder verteidigen oder sagen, er habe den Glauben richtig dargelegt, und diejenigen, die zu seinen Gunsten und zugunsten seiner gottlosen Werke geschrieben haben oder schreiben: der sei mit dem Anathema belegt.