Zweites Konzil von Konstantinopel — Anathemata 2.11

Kapitel 2 — Anathemata VIII–XIV

Abschnitt 11. XI. Wenn jemand nicht mit dem Anathema belegt: Arius, Eunomius, Makedonius, Apollinaris, Nestorius, Eutyches und Origenes sowie ihre gottlosen Schriften, und ebenso alle anderen Häretiker, die bereits von der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche und den vorgenannten vier Heiligen Synoden verurteilt und mit dem Anathema belegt worden sind, sowie alle, die dieselbe Meinung wie die genannten Häretiker vertreten haben und vertreten oder die in ihrer Gottlosigkeit bis zum Ende daran festhalten: der sei mit dem Anathema belegt.