Kapitel 2 — Anathemata VIII–XIV
Abschnitt 13. XIII. Wenn jemand die gottlosen Schriften Theodorets verteidigt, die gegen den wahren Glauben und gegen die erste heilige Synode von Ephesus und gegen den heiligen Kyrill und seine Zwölf Kapitel gerichtet sind, sowie alles, was er zur Verteidigung des gottlosen Theodor und Nestorius und anderer Gleichgesinnter geschrieben hat, indem er sie und ihre Gottlosigkeit annimmt und um ihretwillen die Kirchenlehrer, die die Vereinigung Gottes des Wortes der Hypostase nach bekennen, als gottlos bezeichnet; und wenn jemand diese gottlosen Schriften und diejenigen, die solche Meinungen vertreten haben oder vertreten, und alle, die gegen den wahren Glauben oder gegen den heiligen Kyrill und seine zwölf Kapitel geschrieben haben oder schreiben, und die in ihrer Gottlosigkeit sterben, nicht mit dem Anathema belegt: der sei mit dem Anathema belegt.