Baptistisches Bekenntnis von 1689 — Kapitel 22: Vom Gottesdienst und dem Sabbattag

Kapitel 22: Vom Gottesdienst und dem Sabbattag

Abschnitt 1. Das Licht der Natur zeigt, dass es einen Gott gibt, der Herrschaft und Souveränität über alles hat; der gerecht und gut ist und allen Gutes tut; und der daher zu fürchten, zu lieben, zu preisen, anzurufen, ihm zu vertrauen und zu dienen ist, von ganzem Herzen und ganzer Seele und mit aller Kraft. Aber die annehmbare Art, den wahren Gott anzubeten, ist von ihm selbst eingesetzt und so durch seinen eigenen offenbarten Willen begrenzt, dass er nicht nach der Einbildung und den Erfindungen der Menschen angebetet werden darf, noch nach den Eingebungen Satans, unter sichtbaren Darstellungen oder auf irgendeine andere Weise, die nicht in der Heiligen Schrift vorgeschrieben ist.

Abschnitt 2. Die religiöse Anbetung ist Gott dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist zu erweisen, und ihm allein; nicht den Engeln, Heiligen oder irgendeinem anderen Geschöpf; und seit dem Fall nicht ohne einen Mittler, noch in der Vermittlung irgendeines anderen als Christus allein.

Abschnitt 3. Das Gebet mit Danksagung, als ein Teil der natürlichen Anbetung, wird von Gott von allen Menschen gefordert; damit es aber annehmbar sei, muss es im Namen des Sohnes geschehen, mit Hilfe des Geistes, nach seinem Willen; mit Verstand, Ehrfurcht, Demütigung, Inbrunst, Glauben, Liebe und Beharrlichkeit; und wenn mit anderen, in einer bekannten Sprache.

Abschnitt 4. Das Gebet soll für erlaubte Dinge geschehen und für alle Arten von lebenden Menschen oder solchen, die künftig leben werden; aber nicht für die Toten, noch für die, von denen bekannt ist, dass sie die Sünde zum Tode begangen haben.

Abschnitt 5. Das Lesen der Schriften, das Predigen und Hören des Wortes Gottes, das Lehren und Ermahnen untereinander in Psalmen, Lobliedern und geistlichen Gesängen, das Singen mit Gnade in unseren Herzen dem Herrn; wie auch die Verwaltung der Taufe und des Herrenmahls sind alles Teile des religiösen Gottesdienstes, die in Gehorsam gegen Gott zu vollziehen sind, mit Verstand, Glauben, Ehrfurcht und göttlicher Furcht; darüber hinaus sollen feierliche Demütigung mit Fasten und Danksagungen bei besonderen Anlässen in heiliger und religiöser Weise gebraucht werden.

Abschnitt 6. Weder das Gebet noch irgendein anderer Teil des Gottesdienstes ist jetzt unter dem Evangelium an irgendeinen Ort gebunden, an dem er verrichtet wird, oder auf den er gerichtet ist, noch wird er dadurch wohlgefälliger gemacht; sondern Gott ist überall im Geist und in der Wahrheit anzubeten; in den Familien täglich und im Verborgenen jeder für sich; so auch feierlicher in den öffentlichen Versammlungen, die nicht nachlässig oder mutwillig zu vernachlässigen oder zu verlassen sind, wenn Gott durch sein Wort oder seine Vorsehung dazu ruft.

Abschnitt 7. Wie es das Naturgesetz ist, dass im Allgemeinen ein Teil der Zeit nach Gottes Anordnung für die Anbetung Gottes bestimmt sein soll, so hat er durch sein Wort, in einem positiven, sittlichen und immerwährenden Gebot, das alle Menschen in allen Zeitaltern bindet, besonders einen Tag in sieben als Sabbat bestimmt, der ihm heilig gehalten werden soll, welcher von Anfang der Welt bis zur Auferstehung Christi der letzte Tag der Woche war und seit der Auferstehung Christi auf den ersten Tag der Woche verlegt wurde, welcher der Tag des Herrn genannt wird; und er soll bis zum Ende der Welt als der christliche Sabbat fortbestehen, wobei die Beachtung des letzten Tages der Woche abgeschafft ist.

Abschnitt 8. Der Sabbat wird dann dem Herrn heilig gehalten, wenn die Menschen nach gebührender Vorbereitung ihrer Herzen und vorheriger Ordnung ihrer weltlichen Angelegenheiten nicht nur eine heilige Ruhe den ganzen Tag von ihren eigenen Werken, Worten und Gedanken über ihre weltlichen Beschäftigungen und Vergnügungen einhalten, sondern auch die ganze Zeit mit den öffentlichen und privaten Übungen seines Gottesdienstes und mit den Pflichten der Notwendigkeit und Barmherzigkeit zubringen.