Kapitel 22 — Vom Gottesdienst und dem Sabbattag
Abschnitt 5. Das Lesen der Schriften, das Predigen und Hören des Wortes Gottes, das Lehren und Ermahnen untereinander in Psalmen, Lobliedern und geistlichen Gesängen, das Singen mit Gnade in unseren Herzen dem Herrn; wie auch die Verwaltung der Taufe und des Herrenmahls sind alles Teile des religiösen Gottesdienstes, die in Gehorsam gegen Gott zu vollziehen sind, mit Verstand, Glauben, Ehrfurcht und göttlicher Furcht; darüber hinaus sollen feierliche Demütigung mit Fasten und Danksagungen bei besonderen Anlässen in heiliger und religiöser Weise gebraucht werden.