Baptistisches Bekenntnis von 1689 22.7

Kapitel 22 — Vom Gottesdienst und dem Sabbattag

Abschnitt 7. Wie es das Naturgesetz ist, dass im Allgemeinen ein Teil der Zeit nach Gottes Anordnung für die Anbetung Gottes bestimmt sein soll, so hat er durch sein Wort, in einem positiven, sittlichen und immerwährenden Gebot, das alle Menschen in allen Zeitaltern bindet, besonders einen Tag in sieben als Sabbat bestimmt, der ihm heilig gehalten werden soll, welcher von Anfang der Welt bis zur Auferstehung Christi der letzte Tag der Woche war und seit der Auferstehung Christi auf den ersten Tag der Woche verlegt wurde, welcher der Tag des Herrn genannt wird; und er soll bis zum Ende der Welt als der christliche Sabbat fortbestehen, wobei die Beachtung des letzten Tages der Woche abgeschafft ist.