Kapitel 20: Von der christlichen Freiheit und der Gewissensfreiheit
Abschnitt 1. Die Freiheit, die Christus den Gläubigen unter dem Evangelium erkauft hat, besteht in ihrer Befreiung von der Schuld der Sünde, dem verdammenden Zorn Gottes, dem Fluch des Sittengesetzes; und in ihrer Errettung von dieser gegenwärtigen bösen Welt, der Knechtschaft Satans und der Herrschaft der Sünde, vom Übel der Trübsale, dem Stachel des Todes, dem Sieg des Grabes und der ewigen Verdammnis; wie auch in ihrem freien Zugang zu Gott und ihrem Gehorsam ihm gegenüber, nicht aus knechtischer Furcht, sondern aus kindlicher Liebe und willigem Sinn. All dies war auch den Gläubigen unter dem Gesetz gemeinsam; aber unter dem Neuen Testament ist die Freiheit der Christen weiter ausgedehnt in ihrer Befreiung vom Joch des Zeremonialgesetzes, dem die jüdische Kirche unterworfen war; und in größerer Freimütigkeit des Zugangs zum Thron der Gnade und in vollerer Mitteilung des freien Geistes Gottes, als die Gläubigen unter dem Gesetz gewöhnlich teilhatten.
Abschnitt 2. Gott allein ist Herr des Gewissens und hat es frei gelassen von den Lehren und Geboten der Menschen, die in irgendetwas seinem Wort entgegen oder neben ihm in Sachen des Glaubens oder der Anbetung sind. So dass solche Lehren zu glauben oder solchen Geboten aus Gewissensgründen zu gehorchen bedeutet, die wahre Gewissensfreiheit zu verraten; und das Fordern eines blinden Glaubens und eines absoluten und blinden Gehorsams bedeutet, die Gewissensfreiheit und auch die Vernunft zu zerstören.
Abschnitt 3. Diejenigen, die unter dem Vorwand christlicher Freiheit irgendeine Sünde ausüben oder irgendeine Begierde pflegen, zerstören dadurch den Zweck der christlichen Freiheit; welcher ist, dass wir, aus den Händen unserer Feinde befreit, dem Herrn ohne Furcht dienen mögen, in Heiligkeit und Gerechtigkeit vor ihm alle Tage unseres Lebens.
Abschnitt 4. Und weil die Gewalten, die Gott verordnet hat, und die Freiheit, die Christus erkauft hat, nicht von Gott dazu bestimmt sind, einander zu zerstören, sondern sich gegenseitig zu stützen und zu bewahren, so widersetzen sich diejenigen, die unter dem Vorwand christlicher Freiheit irgendeiner rechtmäßigen Gewalt oder deren rechtmäßiger Ausübung widerstreben, sei sie bürgerlich oder kirchlich, der Ordnung Gottes. Und für die Veröffentlichung solcher Meinungen oder die Aufrechterhaltung solcher Praktiken, die dem Licht der Natur oder den bekannten Grundsätzen des Christentums entgegen sind, ob es den Glauben, die Anbetung oder den Wandel betrifft; oder der Kraft der Frömmigkeit; oder solche irrigen Meinungen oder Praktiken, die ihrer eigenen Natur nach oder in der Art ihrer Veröffentlichung oder Aufrechterhaltung dem äußeren Frieden und der Ordnung zerstörerisch sind, die Christus in der Kirche eingesetzt hat, können sie rechtmäßig zur Rechenschaft gezogen und mit den Zensuren der Kirche und der Gewalt der bürgerlichen Obrigkeit verfolgt werden.