Kapitel 20 — Von der christlichen Freiheit und der Gewissensfreiheit
Abschnitt 4. Und weil die Gewalten, die Gott verordnet hat, und die Freiheit, die Christus erkauft hat, nicht von Gott dazu bestimmt sind, einander zu zerstören, sondern sich gegenseitig zu stützen und zu bewahren, so widersetzen sich diejenigen, die unter dem Vorwand christlicher Freiheit irgendeiner rechtmäßigen Gewalt oder deren rechtmäßiger Ausübung widerstreben, sei sie bürgerlich oder kirchlich, der Ordnung Gottes. Und für die Veröffentlichung solcher Meinungen oder die Aufrechterhaltung solcher Praktiken, die dem Licht der Natur oder den bekannten Grundsätzen des Christentums entgegen sind, ob es den Glauben, die Anbetung oder den Wandel betrifft; oder der Kraft der Frömmigkeit; oder solche irrigen Meinungen oder Praktiken, die ihrer eigenen Natur nach oder in der Art ihrer Veröffentlichung oder Aufrechterhaltung dem äußeren Frieden und der Ordnung zerstörerisch sind, die Christus in der Kirche eingesetzt hat, können sie rechtmäßig zur Rechenschaft gezogen und mit den Zensuren der Kirche und der Gewalt der bürgerlichen Obrigkeit verfolgt werden.