Westminsterbekenntnis 20.1

Kapitel 20 — Von der christlichen Freiheit und der Gewissensfreiheit

Abschnitt 1. Die Freiheit, die Christus den Gläubigen unter dem Evangelium erkauft hat, besteht in ihrer Befreiung von der Schuld der Sünde, dem verdammenden Zorn Gottes, dem Fluch des Sittengesetzes; und in ihrer Errettung von dieser gegenwärtigen bösen Welt, der Knechtschaft Satans und der Herrschaft der Sünde, vom Übel der Trübsale, dem Stachel des Todes, dem Sieg des Grabes und der ewigen Verdammnis; wie auch in ihrem freien Zugang zu Gott und ihrem Gehorsam ihm gegenüber, nicht aus knechtischer Furcht, sondern aus kindlicher Liebe und willigem Sinn. All dies war auch den Gläubigen unter dem Gesetz gemeinsam; aber unter dem Neuen Testament ist die Freiheit der Christen weiter ausgedehnt in ihrer Befreiung vom Joch des Zeremonialgesetzes, dem die jüdische Kirche unterworfen war; und in größerer Freimütigkeit des Zugangs zum Thron der Gnade und in vollerer Mitteilung des freien Geistes Gottes, als die Gläubigen unter dem Gesetz gewöhnlich teilhatten.