Baptistisches Bekenntnis von 1689 — Kapitel 25: Von der Ehe

Kapitel 25: Von der Ehe

Abschnitt 1. Die Ehe soll zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden; es ist weder einem Mann erlaubt, mehr als eine Ehefrau, noch einer Frau, mehr als einen Ehemann zur selben Zeit zu haben.

Abschnitt 2. Die Ehe wurde eingesetzt zur gegenseitigen Hilfe von Mann und Frau, zur Vermehrung der Menschheit mit rechtmäßiger Nachkommenschaft und der Gemeinde mit heiligem Samen; und zur Verhütung der Unreinheit.

Abschnitt 3. Es ist allen Arten von Menschen erlaubt zu heiraten, die imstande sind, mit Urteilskraft ihre Zustimmung zu geben; doch es ist die Pflicht der Christen, im Herrn zu heiraten; und daher sollen solche, die den wahren Glauben bekennen, nicht Ungäubige oder Götzendiener heiraten; ebenso wenig sollen Gottesfürchtige sich in ein ungleiches Joch begeben, indem sie solche heiraten, die in ihrem Lebenswandel gottlos sind oder verdammliche Irrlehren vertreten.

Abschnitt 4. Die Ehe soll nicht innerhalb der Grade der Blutsverwandtschaft oder Schwägerschaft geschlossen werden, die im Worte Gottes verboten sind; noch können solche blutschänderischen Ehen jemals durch ein Gesetz der Menschen oder die Zustimmung der Parteien rechtmäßig gemacht werden, so dass diese Personen als Mann und Frau zusammenleben dürften.