Baptistisches Bekenntnis von 1689 — Kapitel 18: Von der Gewissheit der Gnade und Errettung

Kapitel 18: Von der Gewissheit der Gnade und Errettung

Abschnitt 1. Obwohl zeitweilige Gläubige und andere unwiedergeborene Menschen sich vergeblich mit falschen Hoffnungen und fleischlichen Anmaßungen täuschen mögen, in der Gunst Gottes und im Stand der Errettung zu sein, welche ihre Hoffnung vergehen wird; so können doch diejenigen, die wahrhaft an den Herrn Jesus glauben und ihn in Aufrichtigkeit lieben und bestrebt sind, in allem guten Gewissen vor ihm zu wandeln, in diesem Leben gewiss versichert sein, dass sie im Stand der Gnade sind, und dürfen sich in der Hoffnung auf die Herrlichkeit Gottes freuen, welche Hoffnung sie niemals zuschanden werden lässt.

Abschnitt 2. Diese Gewissheit ist keine bloße mutmaßliche und wahrscheinliche Überzeugung, gegründet auf eine trügerische Hoffnung, sondern eine unfehlbare Glaubensgewissheit, gegründet auf das Blut und die Gerechtigkeit Christi, die im Evangelium offenbart sind; und auch auf das innere Zeugnis jener Gnaden, auf die diese Verheißungen gegeben sind, und auf das Zeugnis des Geistes der Kindschaft, der mit unserem Geist bezeugt, dass wir Kinder Gottes sind; welcher Geist das Unterpfand unseres Erbes ist, womit wir versiegelt sind bis zum Tag der Erlösung.

Abschnitt 3. Diese unfehlbare Gewissheit gehört nicht so zum Wesen des Glaubens, dass nicht ein wahrer Gläubiger lange warten und mit vielen Schwierigkeiten kämpfen müsste, bevor er ihrer teilhaftig wird; doch da er durch den Geist befähigt wird, die Dinge zu erkennen, die ihm von Gott frei geschenkt sind, kann er ohne außerordentliche Offenbarung im rechten Gebrauch der Mittel dazu gelangen; und darum ist es die Pflicht eines jeden, allen Fleiß anzuwenden, seine Berufung und Erwählung festzumachen, damit dadurch sein Herz weit werde in Frieden und Freude im Heiligen Geist, in Liebe und Dankbarkeit gegen Gott und in Stärke und Fröhlichkeit in den Pflichten des Gehorsams, den rechten Früchten dieser Gewissheit; sie ist weit davon entfernt, die Menschen zur Zügellosigkeit zu verleiten.

Abschnitt 4. Wahre Gläubige können die Gewissheit ihrer Errettung auf verschiedene Weise erschüttert, vermindert und unterbrochen bekommen; durch Nachlässigkeit in ihrer Bewahrung, durch das Fallen in eine besondere Sünde, die das Gewissen verwundet und den Geist betrübt; durch eine plötzliche oder heftige Versuchung, dadurch dass Gott das Licht seines Angesichts entzieht und selbst solche, die ihn fürchten, in Finsternis wandeln lässt und kein Licht haben; doch sind sie niemals gänzlich jenes Samens Gottes und des Lebens des Glaubens beraubt, jener Liebe zu Christus und den Brüdern, jener Aufrichtigkeit des Herzens und des Pflichtbewusstseins, aus welchen durch das Wirken des Geistes diese Gewissheit zu seiner Zeit wiederbelebt werden kann, und durch welche sie in der Zwischenzeit vor völliger Verzweiflung bewahrt werden.