Kapitel 18 — Von der Gewissheit der Gnade und Errettung
Abschnitt 3. Diese unfehlbare Gewissheit gehört nicht so zum Wesen des Glaubens, dass nicht ein wahrer Gläubiger lange warten und mit vielen Schwierigkeiten kämpfen müsste, bevor er ihrer teilhaftig wird; doch da er durch den Geist befähigt wird, die Dinge zu erkennen, die ihm von Gott frei geschenkt sind, kann er ohne außerordentliche Offenbarung im rechten Gebrauch der Mittel dazu gelangen; und darum ist es die Pflicht eines jeden, allen Fleiß anzuwenden, seine Berufung und Erwählung festzumachen, damit dadurch sein Herz weit werde in Frieden und Freude im Heiligen Geist, in Liebe und Dankbarkeit gegen Gott und in Stärke und Fröhlichkeit in den Pflichten des Gehorsams, den rechten Früchten dieser Gewissheit; sie ist weit davon entfernt, die Menschen zur Zügellosigkeit zu verleiten.