Baptistisches Bekenntnis von 1689 18.4

Kapitel 18 — Von der Gewissheit der Gnade und Errettung

Abschnitt 4. Wahre Gläubige können die Gewissheit ihrer Errettung auf verschiedene Weise erschüttert, vermindert und unterbrochen bekommen; durch Nachlässigkeit in ihrer Bewahrung, durch das Fallen in eine besondere Sünde, die das Gewissen verwundet und den Geist betrübt; durch eine plötzliche oder heftige Versuchung, dadurch dass Gott das Licht seines Angesichts entzieht und selbst solche, die ihn fürchten, in Finsternis wandeln lässt und kein Licht haben; doch sind sie niemals gänzlich jenes Samens Gottes und des Lebens des Glaubens beraubt, jener Liebe zu Christus und den Brüdern, jener Aufrichtigkeit des Herzens und des Pflichtbewusstseins, aus welchen durch das Wirken des Geistes diese Gewissheit zu seiner Zeit wiederbelebt werden kann, und durch welche sie in der Zwischenzeit vor völliger Verzweiflung bewahrt werden.