Baptistisches Bekenntnis von 1689 — Kapitel 10: Von der wirksamen Berufung

Kapitel 10: Von der wirksamen Berufung

Abschnitt 1. Diejenigen, die Gott zum Leben vorherbestimmt hat, geruht er zu seiner bestimmten und angenommenen Zeit durch sein Wort und seinen Geist wirksam zu berufen aus jenem Stand der Sünde und des Todes, in dem sie von Natur sind, zur Gnade und Errettung durch Jesus Christus; indem er ihren Verstand geistlich und heilbringend erleuchtet, die Dinge Gottes zu verstehen; ihr steinernes Herz wegnimmt und ihnen ein fleischernes Herz gibt; ihren Willen erneuert und sie durch seine allmächtige Kraft zum Guten bestimmt und sie wirksam zu Jesus Christus zieht; doch so, dass sie höchst freiwillig kommen, da sie durch seine Gnade willig gemacht werden.

Abschnitt 2. Diese wirksame Berufung geschieht allein aus Gottes freier und besonderer Gnade, nicht aus irgendetwas, das im Menschen vorhergesehen wurde, noch aus irgendeiner Kraft oder Mitwirkung des Geschöpfes, das dabei gänzlich untätig ist, da es tot in Sünden und Übertretungen ist, bis es durch den Heiligen Geist lebendig gemacht und erneuert wird; dadurch wird es befähigt, diesem Ruf zu antworten und die darin angebotene und vermittelte Gnade anzunehmen, und das durch nicht geringere Kraft als die, welche Christus von den Toten auferweckt hat.

Abschnitt 3. Erwählte Kinder, die im Säuglingsalter sterben, werden durch Christus mittels des Geistes wiedergeboren und errettet; der wirkt, wann und wo und wie es ihm gefällt; ebenso alle erwählten Personen, die unfähig sind, äußerlich durch den Dienst des Wortes berufen zu werden.

Abschnitt 4. Andere, die nicht erwählt sind, mögen zwar durch den Dienst des Wortes berufen werden und einige allgemeine Wirkungen des Geistes erfahren, doch da sie nicht wirksam vom Vater gezogen werden, wollen sie nicht und können nicht wahrhaft zu Christus kommen und können deshalb nicht errettet werden; noch weniger können Menschen, die die christliche Religion nicht annehmen, errettet werden; seien sie noch so eifrig bemüht, ihr Leben nach dem Licht der Natur und dem Gesetz jener Religion, die sie bekennen, zu gestalten.