Baptistisches Bekenntnis von 1689 10.2

Kapitel 10 — Von der wirksamen Berufung

Abschnitt 2. Diese wirksame Berufung geschieht allein aus Gottes freier und besonderer Gnade, nicht aus irgendetwas, das im Menschen vorhergesehen wurde, noch aus irgendeiner Kraft oder Mitwirkung des Geschöpfes, das dabei gänzlich untätig ist, da es tot in Sünden und Übertretungen ist, bis es durch den Heiligen Geist lebendig gemacht und erneuert wird; dadurch wird es befähigt, diesem Ruf zu antworten und die darin angebotene und vermittelte Gnade anzunehmen, und das durch nicht geringere Kraft als die, welche Christus von den Toten auferweckt hat.