Baptistisches Bekenntnis von 1689 10.1

Kapitel 10 — Von der wirksamen Berufung

Abschnitt 1. Diejenigen, die Gott zum Leben vorherbestimmt hat, geruht er zu seiner bestimmten und angenommenen Zeit durch sein Wort und seinen Geist wirksam zu berufen aus jenem Stand der Sünde und des Todes, in dem sie von Natur sind, zur Gnade und Errettung durch Jesus Christus; indem er ihren Verstand geistlich und heilbringend erleuchtet, die Dinge Gottes zu verstehen; ihr steinernes Herz wegnimmt und ihnen ein fleischernes Herz gibt; ihren Willen erneuert und sie durch seine allmächtige Kraft zum Guten bestimmt und sie wirksam zu Jesus Christus zieht; doch so, dass sie höchst freiwillig kommen, da sie durch seine Gnade willig gemacht werden.