Westminsterbekenntnis 9.3

Kapitel 9 — Vom freien Willen

Abschnitt 3. Der Mensch hat durch seinen Fall in den Stand der Sünde jede Fähigkeit des Willens zu irgendeinem geistlichen Gut, das die Erlösung begleitet, gänzlich verloren; so dass ein natürlicher Mensch, der jenem Guten gänzlich abgeneigt und in der Sünde tot ist, nicht fähig ist, sich durch seine eigene Kraft zu bekehren oder sich darauf vorzubereiten.