Westminsterbekenntnis — Kapitel 9: Vom freien Willen

Kapitel 9: Vom freien Willen

Abschnitt 1. Gott hat den Willen des Menschen mit jener natürlichen Freiheit ausgestattet, dass er weder gezwungen noch durch irgendeine absolute Notwendigkeit der Natur zum Guten oder Bösen bestimmt wird.

Abschnitt 2. Der Mensch hatte im Stand der Unschuld Freiheit und Kraft, das zu wollen und zu tun, was gut und Gott wohlgefällig ist; doch veränderlich, so dass er davon abfallen konnte.

Abschnitt 3. Der Mensch hat durch seinen Fall in den Stand der Sünde jede Fähigkeit des Willens zu irgendeinem geistlichen Gut, das die Erlösung begleitet, gänzlich verloren; so dass ein natürlicher Mensch, der jenem Guten gänzlich abgeneigt und in der Sünde tot ist, nicht fähig ist, sich durch seine eigene Kraft zu bekehren oder sich darauf vorzubereiten.

Abschnitt 4. Wenn Gott einen Sünder bekehrt und in den Stand der Gnade versetzt, befreit er ihn von seiner natürlichen Knechtschaft unter der Sünde und befähigt ihn durch seine Gnade allein, das frei zu wollen und zu tun, was geistlich gut ist; doch so, dass er wegen seiner verbleibenden Verderbnis nicht vollkommen noch allein das Gute will, sondern auch das Böse will.

Abschnitt 5. Der Wille des Menschen wird allein im Stand der Herrlichkeit vollkommen und unveränderlich frei zum Guten allein gemacht.