Kapitel 31 — Von Synoden und Konzilien
Abschnitt 2. Es obliegt Synoden und Konzilien, in dienstlicher Weise Glaubensstreitigkeiten und Gewissensfälle zu entscheiden; Regeln und Anweisungen für die bessere Ordnung des öffentlichen Gottesdienstes und die Regierung seiner Kirche aufzustellen; Beschwerden in Fällen von Missverwaltung entgegenzunehmen und autoritativ zu entscheiden; welche Beschlüsse und Bestimmungen, wenn sie dem Wort Gottes entsprechen, mit Ehrfurcht und Unterwerfung aufzunehmen sind, nicht nur wegen ihrer Übereinstimmung mit dem Wort, sondern auch wegen der Vollmacht, kraft deren sie gefasst werden, als eine Ordnung Gottes, die in seinem Wort dazu bestimmt ist.