Westminsterbekenntnis 31.1

Kapitel 31 — Von Synoden und Konzilien

Abschnitt 1. Zur besseren Regierung und weiteren Erbauung der Kirche sollte es solche Versammlungen geben, wie sie gemeinhin Synoden oder Konzilien genannt werden; und es obliegt den Aufsehern und anderen Vorstehern der einzelnen Kirchen, kraft ihres Amtes und der Vollmacht, die Christus ihnen zur Erbauung und nicht zur Zerstörung gegeben hat, solche Versammlungen einzuberufen und in ihnen zusammenzukommen, so oft sie es für das Wohl der Kirche für zweckmäßig erachten.