Westminsterbekenntnis 30.4

Kapitel 30 — Von der Kirchenzucht

Abschnitt 4. Zur besseren Erreichung dieser Zwecke sollen die Beamten der Kirche durch Ermahnung, Suspendierung vom Sakrament des Herrenmahls für eine Zeit und durch Exkommunikation aus der Kirche vorgehen, je nach der Art des Vergehens und dem Verschulden der Person.