Westminsterbekenntnis 28.6

Kapitel 28 — Von der Taufe

Abschnitt 6. Die Wirksamkeit der Taufe ist nicht an den Zeitpunkt gebunden, zu dem sie verwaltet wird; dennoch wird durch den rechten Gebrauch dieser Ordnung die verheißene Gnade nicht nur dargeboten, sondern wirklich vom Heiligen Geist denen vermittelt und verliehen (ob Erwachsenen oder Kindern), denen diese Gnade gehört, nach dem Ratschluss von Gottes eigenem Willen, zu seiner bestimmten Zeit.